| Eine bischöfliche Post |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Samstag, 20. September 2008 um 17:54 |
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Neben zahlreichen staatlichen, gesellschaftlichen und privaten Postunternehmen hat es im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation auch eine Post gegeben, die in kirchlichem Besitz war: sie gehörte den Bischöfen von Münster. Die Geschichte dieser Post stellt sich heute als ein typisches Beispiel für den Versuch dar, mit Hilfe eines Postregals Geldzuscheffeln. Personenpost seit 1665 Die Fürstbischöfe von Münster gehörten zu den Landesherren, die als erste in Deutschland eigene Landesposten einrichteten. Schon in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sind fürstliche münsterische Postbedienstete bekannt, die sich um die Einrichtung von Personenposten verdient gemacht haben. Das geschah seit dem Beginn der Westfälischen Friedenstagungen seit 1643 in Münster. Zuvor gab es dort noch keine Gelegenheit zu Reisen mit der Post. Dieser Zustand änderte sich dann zwei Jahrzehnte später sehr schnell, als Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen (1650 -1678) regelmäßige Personenposten zur allgemeinen Nutzung für den Reiseverkehr einrichtete. Dieser als kriegerisch bekannte und trotz vieler Anfeindungen wohl bedeutendste Kirchenfürst in Münster hatte offensichtlich die Vorteile einer solchen Einrichtung nicht nur für den Verkehr, sondern auch in finanzieller Hinsicht erkannt. Seine ausgedehnte Reisetätigkeit führte ihn unter anderem im Jahre 1663 zum Reichstag nach Regensburg und 1664 zu seinen gegen die Türken kämpfenden Truppen nach Ungarn. Es folgten Sitzungen des Reichskriegsrates in Wien, dessen Mitglied er war. Mitte Oktober 1664 reiste von Galen dann über Erfurt, Höxter-Corvey und Paderborn nach Münster zurück, wo er im Dezember eintraf. Wenn der Fürstbischof auf diesen Reisen die damals schon bestehenden einzelnen Personenposten auch selbst nicht benutzte, sondern mit dem eigenen Wagen fuhr, so hatte er doch Gelegenheit, die Vorzüge eines organisierten Personentransports auf festen Postkursen zu studieren. Hier dürften in erster Linie die Vorzüge der brandenburgischen fahrenden Posten beispielhaft gewesen sein, die unter der Regierung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm (der „Große Kurfürst“, 1640 - 1688) wohl die ersten dieser Art in Deutschland waren. Heinrich von Stephan beschrieb sie in seiner „Geschichte der Preußischen Post“ im Jahre 1859 als Postkaleschen, in denen zwei Personen Platz hatten. Nach diesem Vorbild wurde 1665 in Münster eine eigene Personenpost eingerichtet. Die zahlreichen kriegerischen Unternehmen des Fürstbischofs verhinderten dann jedoch die zügige Weiterentwicklung dieses Unternehmens. Damit blieb es zunächst bei der Einrichtung von drei Personenposten - von der Landeshauptstadt Münster nach Paderborn, nach Rheine und nach Wesel. Eine Wagen-Postordnung Um diese neue postalische Einrichtung in Stadt und Land bekannt zu machen, ließ der Fürstbischof eine münsterische „Wagen-Postordnung“ drucken. Entsprechend diesem ungewöhnlichen Druckblatt fuhr ein Wagen „alle Montagen morgens mit Aufschliessen der Pforten (dem Öffnen der Stadttore) von Münster über Teltge - Warendorf - Rheda - Rittberg - Newenhauß (Neuhaus) - Paderborn - Warborg - Cassel - Franfort, von dannen die Passagiere so forth durch richtig angeordnete Post Fuhr und Land Gutschen (Kutschen) auff Metz und Pariß, auch ins Reich hin und wieder kommen können“. Der zweite Postwagen „gehet alle Dinstag und Sambstag mit Eröffnung des Thors über Rheine - Bentheimb – Delden - Goor - Deventer – Ambffort und Narden nach Ambsterdam“. „Dritttens Gehet alle Mitwochen morgens um Acht Uhren praeciß (genau) ein gleichmeßiger Post Wage von Münster über Olphen und Scherenbecke nach Weesell (Wesel), Duesberg (Duisburg), Düsseldorf nach Cölln“. Der Postordnung war eine Tabelle für das Fracht- und Personengeld beigefügt, nach der beispielsweise, die Fahrtkosten nach Rheda 24 Schillinge, nach Köln 3 Reichstaler und 7 Schillinge und nach Frankfurt / Main 7 Reichstaler betrugen. Für die Beförderung von Postgut gab es keine festen Tarife. Hier hieß es lediglich: „Und als bei solcher Postfuhr alle kleinen Packereien (Pakete), Geld und was sonst zu bestellen ist zu befördern ist, soll von kleinen Paketen ein ziviler (angemessener) Preis nach dessen Größe und Schwere genommen werden.“ Ein Koffer mit einem Gewicht über 100 Pfund dagegen wurde einer Person gleich gerechnet. Diese erste „den Commercien und Reissenden Man (Handel und Reisenden), auch gemeinen Wesen zum besten“ gedruckte landesherrlich münsterische Wagen-Postordnung schließt mit den Worten: „Wer sich dieser Gelegenheit gebrauchen will, mueß sich angehen, Zu Münster bei Johann Geord Borchorst uff der Saltzstraßen. Zu Warendorff in Ahagen Hauß am Marckt. Zu Rheine bey Berent Tineken im weißen Pferdt.“ Ganz abgesehen von den vielen Wegeunfällen und Raubüberfällen auf die Posten war das Reisen im 17. Jahrhundert mit vielen weiteren Unbequemlichkeiten verknüpft. So hatte der Fürstbischof von Galen zugleich mit seiner Postordnung am 16. März 1665 eine „Fremden-Polizei-Verordnung“ erlassen, die alle Unannehmlichkeit einer Reise noch weiter verschärfte. Jeder Fremde, der Münster durch eines der Stadttore betrat, wurde von einem Wachsoldaten zur Hauptwache ins Rathaus auf dem Prinzipalmarkt geführt. Dort wurde er von einem Offizier umständlich befragt, was er in Münster zu verrichten hätte und wie lange er sich hier aufzuhalten gedächte. Eine mit solchen Angaben versehene Fremdenliste war dem Landesherrn an jedem Abend eine halbe Stunde nach dem Schließen der Stadttore vorzulegen. Bei dessen Abwesenheit erhielt der Festungskommandant von Münster diesen Rapport. Die Ankunftszeiten der Personenposten waren so gelegt, dass die Wagen rechtzeitig vor Toresschluss (9 Uhr) in Münster eintreffen konnten. Verspätete sich eine solche Fahrt, mussten die Stadttore nach einem Signal auf dem Posthorn sogleich geöffnet werden. Alle Wirte der Stadt waren verpflichtet, jeden Abend eine halbe Stunde nach dem Schließen der Stadttore die bei ihnen eingekehrten Fremden auf der Hauptwache anzumelden. Nach dem „Zapfenstreich“ sollte in den Wirtshäusern abends weder Wein noch Bier ausgeschenkt werden. Vor allem aber sollte sich kein Fremder ohne Begleitung eines Einwohners nach dieser Zeit mehr auf den Straßen sehen lassen. Wer gegen diese Vorschriften nur in einem Punkte verstieß, wurde mit einer Strafe von 100 Goldgulden, „auch wohl bei verspürender Gefährlichkeit mit Leib- und Lebens Straff und Confiscation der Güter“ belegt. Werk mit Eifer fortgesetzt Der Nachfolger von Galens im Amt des Fürstbischofs von Münster, Friedrich Christian von Plettenberg (1688 - 1708), setzte die Gestaltung der münsterer Personenpost mit größerem Eifer als sein Vorgänger fort. Unter seiner zielstrebigen Regierung wurde diese Einrichtung zu einem eigentlichen Staatsunternehmen ausgebaut und der Grundstock zum Ober-Postamt Münster gelegt. Ihm war die Oberaufsicht über das gesamte Postwesen des Landes übertragen. Inzwischen hatten sich die Fahrpläne mehrerer fremder Postlinien, die das Fürstbistum durchführen, dem landeseigenen Postsystem angepasst. Die größte Entwicklung und Ausdehnung der landesherrlichen Wagen-Postverbindungen erhielt das Hochstift Münster unter Fürstbischof Clemens August von Wittelsbach (1719 - 1761), der gleichzeitig Kurfürst und Erzbischof von Köln, Fürstbischof von Paderborn, Osnabrück und Hildesheim war. Sein Einfluss im Reich ging weit über den seiner Vorgänger hinaus. Unter seiner Regierung wurden die Entwicklung und Ausdehnung der Landesposten entsprechend der geografischen Lage des Münsterlandes abgeschlossen, das gesamte Postwesen umgestaltet und namentlich die Personalverhältnisse neu geregelt. Das verhalf dieser Einrichtung neben Brandenburg und Taxis zu einem Ruf der Mustergültigkeit. Von diesem im Jahre 1700 in Brüssel geborenen Kirchenfürsten ist eine durchaus nicht schmeichelhafte Biografie überliefert, die ihn dennoch mit in die erste Reihe jener macht- und prunksüchtigen deutschen Fürsten um das Jahr 1700 stellt, die damals unter allen Umständen dem Lebensstil des französischen Sonnenkönigs Ludwig XIV. nacheiferten. Leider hatten die Bestrebungen des Kirchenfürsten auf postalischem Gebiet keinen dauernden Bestand. So ließ sich auch Clemens August bei seinen postalischen Unternehmungen immer mehr von einem fiskalischen Standpunkt leiten. Für ihn wurden letztendlich nur die geldlichen Gewinne aus seiner Post maßgebend. Ihre erforderliche Weiterentwicklung und fortschreitende Modernisierung stagnierte. Als sich nun gar der Kirchenfürst politisch mit Frankreich verbündete und damit das Münsterland in die Wirren des Österreichischen Erbfolgekrieges und später des Siebenjährigen Krieges verwickelte, waren die Folgen für das Land im allgemeinen und speziell für die Post verheerend. In kurzer Zeit sanken sie von ihrer einstigen Höhe in den Abgrund und versagten mehr und mehr. Es gebührt schließlich einem Ober-Postcommissarius und Hofkammerrat Jobst Ferdinand Duesberg und dessen Sohn Dr. jur. Bernhard Anton Duesberg das Verdienst, den gänzlichen Verfall der münsterischen Landespost verhindert und ihren Fortbestand bis zur Auflösung des Fürstbistums gesichert zu haben. Die Rolle der Duesbergs Beide Duesbergs haben bis in ihr hohes Alter als Leiter der münsterischen Post mehreren Landesherren treu gedient. Wenn sie dabei auch meist wenig Glück und Erfolg hatten, so verdient doch ihr redliches Streben und Wirken im Dienste der Allgemeinheit vollste Anerkennung. Sie schafften immerhin in einer rund 70- jährigen Zeitspanne nicht nur den Wiederaufbau der völlig zerrütteten Post ihres Landes, sondern sicherten zudem in dieser langen Zeit auch ihre Funktionsfähigkeit. Dabei waren ihre anfänglichen Bedingungen mehr als fragwürdig. Als das münsterische Postwesen nicht mehr genügend Einnahmen erbrachte und sich der Fürstbischof immer mehr in die Welthändel jener Zeit verstrickte, glaubte die Hofkammer in Münster in ihrer Verantwortung für die Landesfinanzen im Jahre 1752 am besten voranzukommen, wenn sie den Betrieb der Post aus staatlicher Leitung in private Hände verlegte. Nach entsprechender Bekanntmachung war man angenehm überrascht, als sich ein Bewerber namens Volbier fand, der statt der erwarteten Pachtsumme von jährlich 2000 noch zusätzliche 400 Taler anbot. Schon nach anderthalb Jahren war er bankrott. Die münsterische Hofkammer musste ihre Post wieder in eigene Regie übernehmen und betraute 1753 den Hofkammerrat J. F. Duesberg mit ihrer Leitung. Das erwies sich als ein Glücksfall, denn der neue Postchef hatte als „Ober-Postcommissarius“ sofort mit großem Eifer begonnen, die überall sichtbar gewordenen Schäden mit einigem Erfolg zu beheben. Leider wurde dieses gute Beginnen schon nach einigen Jahren wieder in Frage gestellt, als dem Münsterland mit dem Ausbruch des Siebenjährigen Krieges erneut schwerste materielle Schäden entstanden. Das Land musste ungeheure Kriegslasten ertragen, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe kamen völlig zum Erliegen. Am ärgsten traf es dabei die Landespost, die schließlich fast vollständig versagte. Der Verkehr auf den größeren Postlinien musste zeitweise ganz eingestellt werden, weil die Postmeister der Poststationen zum Pferdewechsel keine Zugtiere mehr zur Verfügung hatten. Hinzu kamen in erschrecklichem Maße Überfälle und Ausraubungen der Postreisenden durch herumziehendes Gesindel. Zudem gab es schwerwiegende Übergriffe durch die Soldateska. Wiederholte Auseinandersetzungen mit den benachbarten Bistümern Osnabrück und Paderborn über das Postregal, die Erhebung von Gebühren und die Anstellung von Postbeamten verschärften zudem die Misere. Als mit dem Tode des Fürstbischofs Clemens August im Jahre 1761 die landesherrliche Verbindung der drei Bistümer zerfiel, suchte jedes von ihnen seine Rechte zu wahren und erkannte das frühere Verhältnis der Verbundenheit nicht länger an. Paderborn wollte auf seinem Gebiet etwa keinen von Münster eingesetzten Beamten länger dulden und setzte die Postgebühren künftig nach eigenem Ermessen fest. Die Reibereien spitzten sich derart zu, dass Duesberg ernstlich erwog, seine Postlinien nicht länger über Paderborner Gebiet zu führen. Dagegen drohte Paderborn mit Anschlusslinien an die preußische Post. Der Streit konnte – zu Lasten Münsters - erst nach langen Verhandlungen beigelegt werden. Die zunehmend schlechten Transportbedingungen auf miserablen Wegen vermehrten die Beschwerden der Reisenden und das Klagen der Postillione. Als der Betrieb auf den wichtigsten Strecken von Münster nach Amsterdam und nach Düsseldorf vorübergehend wegen Geldmangel eingestellt werden musste, konnte an die Postbeamten kein Gehalt mehr gezahlt werden. Diese beschwerten sich bei der Regierung und verweigerten den Dienst. Nach dem Tode Clemens Augusts dauerte der Siebenjährige Krieg noch zwei Jahre an. Umso größer waren die Hoffnungen, die das Land Münster auf den Nachfolger, Fürstbischof Maximilian von Königsegg-Rotenfels (1762 - 1780), setzte. Man erwartete von ihm nun ein ausschließliches Engagement für sein Bistum – und sah sich erneut getäuscht. Der Bischof zeigte für eine ernsthafte Arbeit und besonders für Verwaltungsaufgaben überhaupt kein Verständnis und überließ die Leitung seines Hochstiftes fast ganz seinem ersten Minister Franz von Fürstenberg. Gerangel um Pachtverträge Zur finanziellen Sanierung des Landes mussten die finanziellen Überschüsse der Post herangezogen werden. Sie sollte erneut verpachtet werden. Als ernsthafte Bewerber meldeten sich das General-Postamt von Preußen, der Fürst von Thurn und Taxis und der Ober-Post- commissarius Duesberg. Wenn die ersten zwei auch als die Leistungsstärksten galten, so hatte die Hofkammer gegen sie doch schwere Bedenken. Das mächtige Preußen konnte mit der Übertragung des Postregals eine feindliche Stellung im Lande erwerben. Vom Fürsten von Thurn und Taxis befürchtete Fürstenberg, er würde mit der Pachtung sein weit verzweigtes deutsches Postsystem mit der münsterischen Post vereinigen und so einen schädigenden Einfluss auf dieses wichtige Kommunikationsmittel des Landes nehmen. Der dritte Kandidat Man trat deshalb mit Duesberg in Verhandlungen, der bereits über zehn Jahre lang diese Post gut geleitet hatte und zudem noch mehr als 20000 Reichstaler für Kriegverluste, falsche umlaufende Münzen und unverhältnismäßig hohe Preise für Futtermittel von der Hofkammer fordern durfte. Dabei wog besonders schwer die wiederholte unentgeltliche Nutzung der Post durch britisch-preußische und hannoversche Truppen, die sich dabei sogar Postpferde und -wagen widerrechtlich angeeignet hatten. Zur Tilgung dieser Forderungen erhielt also Duesberg zunächst für die Dauer von zwölf Jahren einen Vertrag für jährlich 1000 Reichstaler Pacht. Falls seine Erben nach dieser Zeit den Vertrag fortsetzen wollten, sollte die Pachtsumme auf jährlich 1200 Reichstaler erhöht werden. Der Pächter konnte seine Postbediensteten nach eigenem Ermessen anstellen oder entlassen. Er war jedoch verpflichtet, ständig 36 Postpferde auf eigene Kosten zu unterhalten. Wenn erforderlich, mussten die spannpflichtigen Bauern gegen angemessene Entschädigung Aushilfspferde stellen. Die Höhe der Postgebühren wurde von der Hofkammer bestimmt; auch blieb die bisherige Portofreiheit für Hof und Adel bestehen. Vor allem war es dem Pächter untersagt, eigenmächtige Veränderungen an den bestehenden Postverträgen mit benachbarten Ländern vorzunehmen. Im Prinzip änderte sich damit nichts an dem landesherrlichen Postregal, das am l. Juli 1764 in Kraft trat. Trotz dieser Beeinträchtigungen fühlte sich Duesberg mehr als zuvor verpflichtet, die Postverhältnisse weiter zu verbessern, zumal mit dem erhofften verbesserten Reiseverkehr auch höhere finanzielle Gewinne in Aussicht standen. Gleichwohl blieb der erhoffte Gewinn aus. Duesberg war durch die Vertragsbedingungen in seiner Verfügungsfreiheit sehr eingeengt und hatte sich zudem auch geldlich zu stark belastet. Deshalb sah er 1765 mit der Pachtung des Fracht- und Postschiffverkehrs auf dem Max-Clemens-Kanal für die Dauer von 25 Jahren eine Gelegenheit, aus dieser Klemme herauszukommen. Damit wurde der Postbetrieb bewusst vernachlässigt, was wiederum die Hofkammer veranlasste, mit anderen Bewerbern über einen neuen Postvertrag zu verhandeln. Dies waren der preußische Postdirektor Kellerhaus aus Lippstadt und der Fürst von Thurn und Taxis. Den ersten Bewerber sah man jedoch als nicht geeignet an, und der zweite trat schließlich von einem bereits unterschriftsreifen Vertrag zurück, weil dieser in wesentlichen Punkten nicht seinen Vorstellungen entsprach. Das Streben der Taxis ging dahin, die münsterische Landespost käuflich zu erwerben, was für Münster den Verlust der Posthoheit auf Dauer zur Folge gehabt hätte. So kam der bewährte Duesberg wieder zum Zuge und führte sein Unternehmen weiter bis zum Jahre 1779, bis er es mit Zustimmung der fürstbischöflichen Behörde seinem Sohn Bernhard Anton übergeben konnte, der bis dahin als Postmeister in Dorsten reiche Erfahrungen für sein neues Amt sammeln konnte. Der Weg nach Preußen Der neue Pächter Duesberg hatte - wie schon sein Vater - Schwierigkeiten mit seiner Post. Wenn auch die Verhältnisse inzwischen wieder erträglich geworden waren, so lag das Wirtschaftsleben des Landes völlig danieder. Vor allen die Straßen und Wege befanden sich in einem trostlosen Zustand. Daran geändert wurde nichts, denn selbst der leitende Minister des Landes hielt gute Wege für unzweckmäßig. Nach seiner Meinung waren schlechte Straßen das beste Abwehrmittel gegen den Einfall und Durchzug fremder Heere. Nach wie vor gab es mit den benachbarten Postverwaltungen Streitigkeiten über Eingriffe in die eigene Posthoheit. Es mehrten sich die räuberischen Übergriffe auf die Post, und auch sie selbst war nicht gegen Unregelmäßigkeiten durch das eigene Personal gefeit - bis das Fürstbistum Münster im Zuge der Gebietsreformen des Reichs-Deputationshauptschlusses aufgelöst und in seinem wesentlichen Teil am 3. August 1802 durch preußische Truppen in Besitz genommen wurde. Das Postwesen wurde sofort auf preußische Bedingungen umgestaltet und seine Leitung zunächst mit zwei preußischen Beamten betraut. Bereits ab dem l. Januar 1803 ging auch der Betrieb auf sämtliche münsterischen Fahrpostlinien über und überwand schon bald die bisherigen Unzulänglichkeiten. Als dann französische Truppen im Krieg gegen Preußen 1806 auch Münster besetzten, konnte Oberpostmeister Duesberg zunächst bis 1812 bei einer beträchtlichen Kürzung seines Gehaltes im Amt bleiben. Nach Abzug der Franzosen Anfang 1814 verließ der französische Postdirektor Aubry unter Mitnahme der Postkasse und der Kassenbücher fluchtartig Münster. Duesberg wurde wieder in sein Amt eingesetzt und übte es bis zu seinem Tode 1822 als tüchtiger, pflichtgetreuer Beamter mit viel Anerkennung weiter aus. Fritz Steinwasser überarbeitet M. M. Literatur: Rechnungsrat Eugen Müller, Münster: Fürstbischöflisch Münsterische Personenposten (1665 -1802) - Archiv für Post und Telegraphie, 1923 Postrat B. Lensing, Bocholt: Die Ober-Postkommissare Duesberg, zwei um das Fürstbischöfliche Postwesen verdiente Beamte Archiv für Post und Telegraphie, 1934 |
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