Historisches
Die Metzgerpost in Württemberg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Samstag, 20. September 2008 um 17:56
Unter den vielen Arten der Botendienste in fürstlicher, territorialer oder körperschaftlicher Hoheit des ausklingenden Mittelalters bis zum Teil weit in die Neuzeit hinein hat sich im Herzogtum Württemberg über Jahrhunderte eine von Metzgern betriebene lokale Botenpost bewährt. Von ihrer Existenz ist selbst unter vielen Philatelisten so gut wie nichts bekannt, und wenn ja, wohl auch recht ungenau. Struktur und Arbeitsweise dieser postalischen Einrichtung waren zudem wegen ihrer eng begrenzten Ausdehnung zu unbedeutend, um anderen Ortes als nachahmungswürdiges Vorbild bekannt zu werden.

So gibt es über diese außergewöhnliche Erscheinung in der deutschen Postgeschichte kaum nennenswerte literarische Zeugnisse, dafür aber die abenteuerlichsten Deutungen. Da heißt es beispielsweise in dem aussagestarken „Lexikon Philatelie von Wolfram Grallert und Waldemar Gruschke" (transpress-Verlag, 1971) über die Metzgerposten zum Teil irreführend:

„Reitpostverbindungen, die im 16. / 17. Jahrhundert in Süddeutschland (Württemberg, Pfalz) von Metzgern während ihrer Reisen zum Vieheinkauf unterhalten wurden, wobei sie festliegenden Botenlohn erhielten und bestimmte Vergünstigungen genossen. Metzgerposten wurden von der Taxisschen Post in den von ihr postalisch versorgten Gebieten trotz die Metzgerpost fördernden Verordnungen (z.B. 1622 Post- und Metzgerordnung in Württemberg) scharf bekämpft.“ Wie darzustellen bleibt, irrten sich selbst diese anerkannten Experten hinsichtlich der Darstellung der Arbeitsweise dieser Metzgerposten, der Ausdehnung ihres Wirkungskreises und der Dauer ihrer Tätigkeit. In den bekanntesten großen deutschen Lexika des 19. und 20. Jahrhunderts findet diese Einrichtung überhaupt keine Erwähnung.

Verbindliche Daten

Mit einer umfangreichen, akribisch recherchierten Dokumentation „Zur Geschichte der Metzgerposten in Württemberg“ von Karl Greiner, Stuttgart, die im „Archiv für Postgeschichte 1957, Heft l“ veröffentlicht wurde, werden endlich belegte Fakten verfügbar. Auf dieser Grundlage stellt sich damit die Geschichte dieser einmaligen Abart der deutschen Botenpost der frühen Neuzeit verbindlich dar.
Damit ist bewiesen, dass es in Süddeutschland und besonders in Württemberg schon im Mittelalter zur geregelten Nachrichtenübermittlung neben den Boteneinrichtungen der Landesherren, Städte und Klöster so genannte Metzgerposten gab. Diese Metzger, deren berufliche Tätigkeit sich beim Vieheinkauf auch auf die Orte der näheren und weiteren Umgebung erstreckte, besaßen häufig Pferde. Deshalb wurden sie zur Briefbeförderung und Zustellung verpflichtet. Dabei war es wichtig, darüber Klarheit zu gewinnen, ob diese Briefbeförderung für die Metzger ein Privileg oder eine Belastung darstellte, ihr Beförderungsdienst gelegentlich oder regelmäßig wirkte und was sonst zum Pflichtenkreis dieser Metzger zählte.

Weil sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts selbst die Behörden über diese Fragen uneinig waren und immer wieder Klagen und Beschwerden der Metzger über ihre unterschiedlichsten Belastungen und Nachteile eingingen, wurde die württembergische Regierung im Jahre 1611 endlich mobil. Sämtliche Vögte des Landes erhielten am 27. April des Jahres einen Befehl zur Darlegung des gegenwärtigen Zustandes der Metzgerpost des Landes. Diese einheitlichen Berichte umfassten die Pflichten der Metzger zur Leistung der Botendienste mittels einer befohlenen Pferdehaltung, ihre Kritiken und Beschwerden über diesen Dienst, ferner, wie das System der Inanspruchnahme der Metzger zum berittenen Botendienst bisher gehandhabt wurde und wie ihr Einsatz im Verhältnis zur regulären Ordinaripost geregelt war.

Botendienst als Pflicht

Damit wurde deutlich, dass diese Metzgerposten bisher mit örtlich völlig verschiedenen Auflagen und Gewohnheitsrechten tätig waren. Eine einheitliche, organisierte Beförderungs-einrichtung des Landes Württemberg mit einem Einsatz von Metzgern gab es damit nicht. Das Resümee der Umfrage: Für die württembergischen Metzger war diese Postbeförderung keineswegs ein Privileg, etwa wie das der Thurn und Taxis auf Reichsebene. Sie war vielmehr eine Pflicht nach Art des Frondienstes, die sich ursprünglich wohl aus den Bedürfnissen und Aufgaben kleinerer Gemeinwesen entwickelt hatte. Als Grund dafür waren materielle Voraussetzungen zu sehen. Die Metzger des Landes waren für ihren Beruf im Unterschied zu den Bauern mit leichten, beweglichen Pferden ausgestattet. Und so lag es seit alters her nahe, ihnen in erster Linie Botendienste aufzutragen.

Das entsprach auch der allgemeinen Regelung eines unerlässlichen territorialen Botendienstes in Württemberg. Weil den Obrigkeiten in den oft abseits der Verkehrswege liegenden Gemeinden keine berufsmäßigen Boten zur Verfügung standen, wurden eben die Gemeinde-mitglieder zur Beförderung der eigenen Amtsbriefe wie auch der landesherrlichen Post herangezogen.

Es handelte sich bei diesem Botendienst um eine uralte Pflicht. Schon tausend Jahre vorher, in der Karolingerzeit, bestanden in Frankreich Pferdewechselstellen und Fronfuhrwerke für Königsboten. Jeder musste ihnen Pferde stellen und Unterkunft gewähren. So war es auch später naheliegend, für eilige Nachrichten in erster Linie solche Pferdebesitzer mit wendigen Pferden, heranzuziehen, die leichtere als übliche bäuerliche Ackerpferde besaßen.

Eine erschreckende Bilanz

Die Bezahlung dieser Boten für gelegentlich auf ihren dienstlichen Ritten mitgegebene, nicht sehr zahlreichen privaten Nachrichten, hatte auf die zum Teil bedrückenden Lasten der Postfron wenig Einfluss. Das belegen eindeutig alle aus dem Jahre 1611 überlieferten Bestandsaufnahmen. Der herzogliche Rentmeister von Tuttlingen berichtete, während seiner 16 Jahre Amtszeit wären weder Pferde noch Personen „zur Post verordnet“ gewesen. Als aber etliche württembergische Beamte solche „gegen versprochene Gebühr“ anforderten, wurde dies als eine amtliche Beschwerde angesehen, für deren Befriedigung die Metzger heranzuziehen waren.

Aus Vaihingen an der Enz wurde berichtet, dass die dortigen Metzger bis vor drei Jahren nie Postpferde halten mussten. Dann aber habe der Obervogt diese Pflicht allen Metzgern in Stadt und Land auferlegt. Die Metzger hätten darauf angekündigt, ihr Handwerk aufzugeben. Auch die Herrenberger Metzger drohten, sie würden „nit mehr metzgen", wenn ihnen keine Erleichterung gewährt werde. Die aus Blaubeuren klagten, ihnen sei bisher „weder Postgeld noch Rosslohn gereicht“ worden, und sie würden deshalb „das ihrige dabei einbüßen". Sie baten, mit dem Rittlohn in den benachbarten Urbach, Kirchheim und Göppingen gleichgestellt zu werden.

Der Vogt berichtete dazu, er habe bisher keinen Befehl gehabt, ihnen etwas zu reichen; er könne dies in eigener Zuständigkeit auch nicht tun und habe deshalb die acht Metzger, „mehrerteils arme Gesellen, auf den Weg des Supplizierens (Nachsuchen, Erbitten) verwiesen“.

In anderen Berichten wurde geklagt, wie schwer es den mit Glücksgütern nicht gesegneten Metzgern falle, die vorgeschriebenen Pferde zu beschaffen und zu unterhalten. In Neuenstadt etwa hätte kein Metzger seit Menschengedenken einen Postklepper gehalten, und man möge ihnen der armen Weiber und Kinder wegen diese Verpflichtung nicht auferlegen. In Wildberg seien „laut Musterungsregister" drei Metzgern und einem Bäcker Postleistungen auferlegt worden.

Generell wurde das ganze System der württembergischen Metzgerpost als äußerst labil und störanfällig bezeichnet. Die Metzger konnten nicht darauf warten, bis ihre Pferde gelegentlich zum Posteinsatz kamen. Sie wurden viel mehr anderweitig gebraucht. Wenn dann wirklich eine Post eintraf, waren sie meist unterwegs oder auf dem Feld. Deshalb wurde diese Post oft mit großer Verspätung oder durch Fußgänger und müde Ackergäule weiterbefördert. Die Metzger brachten dazu auch vor, sie hätten keinen Lohn und könnten die Pferde nicht über das ganze Jahr im Futter halten und selbst müßig auf die Post warten. Jedenfalls könnten sie nicht glauben, „dass der Herzog sie verderben und über ihr Vermögen treiben wolle“. Man solle ihnen wöchentlich einen halben Scheffel Hafer auf ein Pferd und ein gebührendes Postgeld geben.

Probleme mit der Ordinaripost

In den Berichten von 1611 wurde die Frage nach dem Zusammenwirken der staatlichen Ordinaripost und der Metzgerpost übergangen oder mit Klagen beantwortet. Die Taxisschen Posten wurden nur in den Fällen erwähnt, wenn sie mit den Metzgern bei der Aushilfe mit Pferden in Berührung kamen. Das geschah zunehmend durch eine systematische Reduzierung der taxisschen Postpferde auf den einzelnen Stationen. Aus Enzweihingen wurde berichtet, der Postmeister halte nur vier Rosse, während er früher stets zehn bis zwölf besessen habe. Nun kämen die Taxis um fehlender Spannpferde wegen bei jeder Gelegenheit zu den Bürgern gelaufen, er sei ein Metzger oder nicht.
Als des Kaisers Bruder durch das Land gezogen, hätten auch die Bauern der Landorte viele Pferde auf Enzweihingen geben und hernach die Herren mit der Post nach Stuttgart fahren müssen. Keinem sei aber dafür etwas gegeben worden. Dagegen erhielten die Metzger in Ebersbach und Göppingen für ihre Dienstleistungen von der taxisschen Post wie der Postmeister selbst ein Postgeld und waren damit „kontent", also zufrieden.

In einigen württembergischen Bereichen gab es zudem ein reguläres Streckennetz, auf dem Stationen der Metzgerpost zum raschen Pferdewechsel bestanden. Sie glichen weitgehend den Einrichtungen der staatlichen Ordinariposten.

Generell konnte bei den Metzgerposten nur von gelegentlich verkehrenden, zufälligen Einrichtungen gesprochen werden. Ganz gleich, ob es sich dabei um gewöhnliche Botenritte oder „Extra ordinari Posten" handelte. Damit waren die Metzgerposten mindest zu Beginn des 17. Jahrhundert als ein postalischer Bereitschaftsdienst auf privater Basis anzusehen, der nur im Bedarfsfalle in Anspruch genommen wurde.
In der Summe aller Berichte über den Zustand der Metzgerpost in Württemberg jedenfalls zeigte sich ein Gewirr der unterschiedlichsten Rechte, Pflichten und Wirkungen der landesweiten Metzgerposten, die unverzüglich einer einheitlichen Regelung bedurften. Dazu gab es in dem Entwurf einer Post- und Metzgerordnung von 1611 sehr praktikable, moderate Festlegungen, die dann in der Post- und Metzgerordnung von 1622 unter den veränderten Bedingungen des inzwischen begonnenen Dreißigjährigen Krieges in Deutschland seit 1618, wenn auch revidiert, weitgehend wirksam wurden.

Die Ordnung von 1622

Ihr Druck wurde erforderlich, „um den großen und schädlichen Unordnungen zwischen den Posten und Metzgern, besonders im Hinblick auf die gantz gefährlichen Kriegsläuffte abzuhelfen“. Diese neue Ordnung sollte regeln, „was die Postmeister und Metzger im Herzogtum Württemberg der Posten halber zu tun schuldig, und wie es sonsten in allem anderen mit dem Postwesen gehalten werden solle“.

Mit dieser amtlichen Ordnung wurden endlich alle Zufälligkeiten, Unterschiede, Übergriffe und Nötigungen in der Handhabung der Metzgerposten beseitigt. Hinter ihr stand die ganze Autorität des Landesherren, „die im ganzen Herzogtum mit allem Ernst eingehalten werden müsse.“ Sie musste allen und jedem Postmeister, Postreiter, Metzger und allen denen, die Lohnpferde hielten, vorgelesen werden. Das Schwergewicht lag auf der Beförderung der herzoglichen Briefe und Befehle. Es heißt dazu in der Ordnung: „Damit die Metzger in ihrem Botendienst desto fleißiger seinen, wird ihnen über die sonstigen Ergötzlichkeiten (Befreiung von anderen Lasten) hinaus eine angemessene Bezahlung gewährt. Schreiben, die die Metzger wegen des weiten Wegs nicht selbst an den Empfänger abliefern können, haben sie auf der nächsten Pferdewechselstation (in dem Ort wo die nächste Post liegt) den Amtsleuten zur Weiterbeförderung abzuliefern. Die Amtsleute haben die Stunde der Ablieferung auf den Sendungen zu vermerken.“

Über die Inanspruchnahme der Metzger für postalische Zwecke wurde den Amtsleuten des Landes auferlegt, sie nur zur Briefbeförderung zu verpflichten. Sie durften nicht zur Herausgabe ihrer Pferde an herzogliche Diener oder Fremde genötigt werden, es sei denn aus erheblichen und unvermeidlichen Ursachen. Die Herausgabe ihrer Pferde an dritte Personen jedenfalls war freiwillig und durfte nicht ohne eine Übernahme durch Postillione oder Vorreiter geschehen. Zudem wurde dieser Inanspruchnahme von Metzgerpferden durch Dritte enge Grenzen gesetzt. Es mussten immer so viel Pferde in Reserve bleiben, um den „herrschaftlichen Dienst“ zu gewährleisten. Zudem mussten die Amtsleute berichten, an welchen Orten und wie stark die Metzgerposten belegt waren.

In der Praxis bewährt

Die Post- und Metzgerordnung von 1622 legte ihr Hauptaugenmerk gleichzeitig auf die Bereitstellung von Reitpferden für Kuriere und andere Reisenden. „In Orten, wo entweder „raisige Posten gelegt“ (eine Poststation vorhanden) oder die Metzger zur Bereitstellung von Pferden verpflichtet waren, „sollte man Reisende forthelfen, doch mussten mindestens drei gute Pferde, für des Fürsten Geschäfte bereitstellen.“ Die Reisenden mussten sich ausweisen und bedurften einer Reisegenehmigung durch den Amtmann. Er legte darüber ein Verzeichnis an und übergab es wöchentlich der Kriegs- Expedition des Landes.
Das Reitgeld für Postillione und Vorreiter entsprach der Höhe der Gebühr für jedes andere Pferd. Seine Benutzer sollten es nicht überfordern, sondern nach Postbrauch, also schonend bewegen. Das galt auch für die Metzger. Wer einem Pferd durch unbilliges Reiten Schaden zufügte, war dafür ersatzpflichtig. Kein Metzger musste weiter reiten, als „auff die nächste Post oder Ort, da andere Pferd zu bekommen“. Versagte ein Pferd aber bereits auf dem Wege, musste der Metzger auf eigene oder die Rechnung des Postmeisters dem Kurier ein anderes Pferd auftreiben, um ihn „bis zu der Post, wohin er bezahlt hatte, beritten zu machen“.

Zur Höhe der Reitgebühren heißt es im Wortlaut der Post- und Metzgerordnung: „Für jedes Pferd soll von der Meilwegs ein halber Gulden bezahlt, auch zu zweyen Meilenwegs zum Mittags-Ausspann von dem Curier auffs Pferd ein Vierling, über Nacht zwey Vierling Habern (Hafer), dem vorreitenden Postillion oder Metzger neben Suppen und Fleisch ein halb maß Wein (es wolle denn der Curier auss gutem Willen ein weiteres thun) bezahlt werden“.
Futter und Mahl bezogen sich nur auf Posten nach Orten, „dahin keine Ordinari post gelegt“ war. „Was aber diese anbelangt, so zwischen Altenstadt und Knütlingen (das war die Strecke des taxisschen und niederländisch-deutschen Reitpostkurses durch Württemberg), soll das Reitgeld doppelt also lange gereicht werden, bis etwan andere Ordnung hierinn gemacht wird oder die Zeiten sich ändern mögen“.

Zur persönlichen Bezahlung der Metzger heißt es dann im Wortlaut: „Einem Metzger der Brieff führt, in Sachen darinn sie solches zu thun schuldig, es sey bei Nacht oder Tag, und der sich selbst beköstigen muß, soll hinfürter, und so lange die Theuerung wehret, an statt des halben Guldins von der Meil drey Ort (ein Ort = ¼ Gulden) bezahlt, und da er wartet, es sey bei der fürstlichen Cantzley zu Stuttgarten oder anderstwo, unnd sich unnd sein Pferd hiezwischen auch beköstigen muss, auff sich unnd das Pferd jedes Tags unn Nachts ein Gulden dreißig Kreutzer, unn für den halben Tag drey Ort passirt werden.



Die Metzgerpost hatte Bestand

Württembergs Post- und Metzgerordnung von 1622 wurde 1669 neu gedruckt. Aufgabe und Pflicht der Metzger war:
• die landesherrliche und sonstige amtliche Post beritten und erforderlichenfalls mit Pferdewechsel von Station zu Station zu bringen,
• von der Hofhaltung oder herzoglichen Kanzlei kommenden landesherrlichen Boten und Kurieren Pferde zur Verfügung zu stellen und sie als Vorreiten zu begleiten,
• so weit dies möglich, auch unverdächtigen Privatpersonen Pferde und Vorreiten zu stellen.

Auf diese Weise stand die Metzgerpost auch für eine private Nachrichtenvermittlung zur Verfügung.

Thurn und Taxis hatte diese Metzgerpost zunächst als eine willkommene Einrichtung zur billigen Entlastung und Ergänzung der eigenen Aufgaben betrachtet. Es war sehr bequem und vor allem billig, eilige Postritte jeder Art für geringes Entgelt durch die Metzger erledigen zu lassen. Das sollte sich ändern, als die Metzgerposten allmählich straffer organisiert wurden und ein regelrechtes Netz von Metzgerposten mit bestimmten Fahrplänen entstand. Das waren von Stuttgart an bestimmten Tagen abgehende Metzgerboten und andere planmäßige Einrichtungen von Städten, denen sich zum Teil weitreichende Verbindungen anschlossen.

In den Augen der Konkurrenz war das eine offene Verletzung der kaiserlichen Posthoheit, die nun einmal den Thurn und Taxis als Erblehen verliehen worden war. Hier wurden ihre riesigen Einkünfte aus dem Postgeschäft merklich geschmälert, und wenn es darum ging, wurden die Betroffenen sehr aggressiv. Sie überschütteten den Kaiser buchstäblich mit Beschwerden und Eingaben, es sei ihnen als General-Reichs-Postmeister in alten Diplomatibus (Dokumenten) und concedirt (zugestehen, einräumen) worden, die „Neben-Bottenwerck und Metzger-Posten abzutun“.

Damit erreichten sie in kurzen Zeitabständen immer wieder kaiserliche Reskripte und Patente (amtliche Erlasse) gegen die Metzgerpost. Die Fürsten sollten auf Ersuchen der Taxis oder ihrer Beauftragten „die Ross oder Boten der Metzger- und Neben-Posten niederwerfen und ausheben, Ross und Boten in gelängliche Haft nehmen, alles, was sie bei sich confiscieren und mit 100 Goldgulden bestrafen.“

Die Angriffe gegen sie wurden immer bissiger. Dieser Kampf richtete sich jetzt vorrangig gegen das Posthornblasen der Metzger. Die Obrigkeit, von Württemberg setzte dagegen das Argument, die württembergischen Landboten hätten Posthörner schon geführt, ehe die Taxis überhaupt das Postgeschäft betrieben. Man könne ihnen die Posthörner ebenso wenig verwehren, als dem Licht den Glanz und Schein. Wohl sei bei den römischen Kaisern allen Bürgern verboten gewesen, Purpur zu tragen, den deutschen Fürsten sei aber über die Livree ihrer Bediensteten noch niemals etwas vorgeschrieben worden.

Der Postkrieg eskalierte

Im Jahre 1684 wäre um des Posthorns willen aus dem kalten Krieg beinahe ein heißer geworden. Anlass dazu hatten die Metzger von Göppingen in provozierender Absicht gegeben, als „am 17. Novembris jüngsthin von Göppingen wieder in unserer und des heiligen Reichs Stadt Ulm angelangter Metzgerjunge zu Trutz Vnserer Kayserlichen Post alda, allgemach durch die Stadt reittend immerfort geblasen, ja vor dem Posthauß endtlichen mit fleiß stillgehalten, und dergestalt mit dem Hornstoßen braviert (fortgefahren), dass die Ulmer Metzger, aus welcher anstiftung es zweifelsohne geschehen, Rott weiß (in Rotten) herzugeloffen, und ein solches Gelächter, Gespött und Jubel verführt, dass es nit zu beschreiben“.

Der kaiserliche Postmeister Bernhard Püchelmayer hatte darauf versucht, das Posthornblasen zu verhindern. Als er dem Metzgerjungen das „Posthörnel“ wegnehmen wollte, war ein großer Lärm entstanden. Es sah aus, als wolle man das kaiserliche Posthaus stürmen und viele schrieen, der Streit mit den Metzgern würde andauern, bis man den Einen oder Anderen von der Post erst totschlage. Vierzehn Tage später hat denn der Ulmer Postmeister eine herzogliche Order erhalten, das dem Göppinger Metzgerbuben abgenommene Posthorn wieder zurück zu geben. Das aber war inzwischen mitsamt einem Bericht Püchelmayers an dessen Vorgesetzten weitergeleitet worden. Damit dehnte sich der Posthornkrieg weiter aus.

Der Streit eskalierte weiter und spielte sich schließlich in den höchsten Ebenen des Reiches zwischen dem Kaiser Leopold und dem Herzog von Württemberg ab. Und weil keiner von beiden nachgeben wollte, blieb die Metzgerpost in Württemberg mitsamt dem Posthornblasen weiter bestehen. Noch im Jahre 1809, als das Reichslehen der Thurn und Taxis auf die Post längst erloschen war, hat es die Metzgerpost in Württemberg gegeben. Nun aber wurde erwogen, allen Pferdebesitzern gegen ein festes Entgelt Postritte aufzuerlegen. Dazu ist es jedoch nicht mehr gekommen. Mit dem allgemeinen Ausbau der Verkehrsbedingungen verschwanden die alten Metzgerposten in Württemberg genau so sang- und klanglos, wie sie einmal entstanden waren.


Fritz, Steinwasser
überarbeitet M. M.
 

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