| Saarland, alles andere als abgeschlossen (2) |
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| Samstag, 20. September 2008 um 12:33 |
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Am l. Januar 1957 wurde gemäß Artikel 23 der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf das Saarland ausgeweitet, weil es der Bundesrepublik Deutschland als Bundesland beitrat. Zur Feier dieses Geschehens erschien — wegen des Neujahrtages erst einen Tag später - in einer Auflage von 20 Millionen Stück im Bereich der Deutschen Bundespost ein Sonderpostwertzeichen zu 10 Pfennig mit dem Wappen des Saarlandes (Mi.-Nr. Bund 249). Da damals die Deutsche Bundespost nur bei wenigen ausgewählten Ausgaben wie den ersten „Europa-Marken“ (Mi.-Nr. Bund 241 bis 242) einen Ersttagsstempel führte, müssen sich die Philatelisten mit Belegen begnügen, die mit einem beliebigen Poststempel des Erstausgabetages abgestempelt wurden, wenn sie diesen Tag belegen wollen. Das Ereignis, Bundesland zu werden, war im Saarland allerdings der Auftakt für die dritte Phase eigener Postwertzeichenausgaben. Rückblick Die erste Phase umfasst die Postwertzeichenausgaben des Saargebietes von 1920 bis 1934 (Mi.-Nr. l bis 205 und Dienst l bis 32), die zweite die von 1947 bis 1956 (Mi.-Nr. 206 bis 378 und Dienst 33 bis 44) und die dritte die Postwertzeichenausgaben der Deutschen Bundespost für den Bereich der Oberpostdirektion Saarbrücken von 1957 bis 1959 in französischen Francs (Mi.-Nr. 379 bis 448). Die beiden ersten Phasen weisen zahlreiche Highlights der deutschen Philatelie auf, die auch in unserem Nachbarland, der Republik Frankreich, mit der die Bundesrepublik Deutschland seit nunmehr über 40 Jahren, nach drei Kriegen und der Gewaltherrschaft unter dem Hakenkreuz, endlich freundschaftlich verbunden ist. Lösung der Saar-Frage Dass die Lösung der Saar-Frage ein Schlüssel für den europäischen Einigungsprozess war, zeigte am 23. Oktober 1954 im Außenministerium der Republik Frankreich, dem sog. „Quai d' Orsay“, die Unterzeichnung von elf Dokumenten der Pariser Konferenz (19. bis 23. Oktober) durch Außenminister Anthony Eden (1897 bis 1977) (Großbritannien), Außenminister John Forster Dullas (1888 bis 1959) (USA), Premierminister Pierre Mendes-France (1907 bis 1982) (Frankreich) und Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876 bis 1967) (Bundesrepublik Deutschland). In letzter Minute hatten sich die deutsche und französische Delegation auf die Europäisierung des Saargebiets mit starken wirtschaftlichen Bindungen an Frankreich geeinigt. Allerdings waren Pierre Mendes-France und Konrad Adenauer noch einen Schritt weiter gegangen, als sie in einem Kompromiss den wahlberechtigten Saarländern das letzte Wort zugestanden, in einer Volksabstimmung den ihnen genehmen Weg für ihre politische und wirtschaftliche Zukunft selbst zu bestimmen. Die Diskussion über diese Frage zerriss viele saarländische Familien im Meinungsstreit, bis sich am 23. Oktober 1955 wider allen Erwartungen die Saarländer mit großer Mehrheit für einen Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland entschieden. Inzwischen hatte die Konferenz von Messina die Weichen für das viel wichtigere politische Ziel, aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu machen, gestellt. Postwertzeichenausgaben für den Bereich der Oberpostdirektion Saarbrücken Die Entscheidung der Saarländer für den Beitritt des Saarlandes zum Geltungsbereich des Grundgesetzes führte auf postalischem Gebiet zur Bildung der Oberpostdirektion Saarbrücken, die für die Zeit des wirtschaftlichen Übergangs des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland eigene Postwertzeichen in französischen Francs herausgeben musste, weil das Saarland bis zum Tag X - es wurde der 5. Juli 1959 - weiter dem französischen Währungsgebiet angehörte. Die Post folgte der Politik Durch die politischen Vereinbarungen über die Zukunft des Saarlandes waren bereits am 15. Juli 1955 die Portosätze für Sendungen nach Deutschland den Inlandsgebühren angepasst worden. Sendungen nach Frankreich wurden schrittweise den Auslandsgebühren angeglichen: Der Brief bis 20 g stieg am 8. Juli 1957 von 15 f auf 20 f und am 13. Januar 1959 sogar auf 25 f, während die Postgebühren für schwerere Briefsendungen noch erheblich unter den Gebühren für das übrige Ausland lagen. Kurios war, dass am 13. Januar 1959 die Gebühr für eine Postkarte nach Frankreich sogar auf 20 f stieg und 2 f über der Gebühr für die Postkarte in das übrige Ausland lag. Die Deutsche Bundespost stellte für den Gebrauch durch die Postämter im OPD-Bezirk Saarbrücken ihre Formblätter zur Verfügung. 1956 waren von ihr Einschreibnummernzettel mit Rauten als obere und untere Begrenzung und einer Zahlen-Buchstaben-Kombination, dem Amtskennzeichen, für alle Postämter und Poststellen eingeführt worden, die bis zur Einführung der vierstelligen Postleitzahlen Bestand hatten. Jede OPD hatte eine Kennziffer: Düsseldorf l, Frankfurt am Main 2, München 3, Stuttgart 4, Nürnberg 5, Hamburg 6, Münster, Westf 7, Köln 8, Bremen 9, Dortmund 10, Tübingen 11, Hannover 12, Karlsruhe 13, Freiburg im Breisgau 14, Neustadt an der Weinstraße 15, Braunschweig 16, Regensburg 17, Kiel 18, Koblenz 19, Trier 20, Berlin (West) 21 und ab 1957 Saarbrücken 22. Der Buchstabe in der zweiten Zeile gibt den jeweiligen Amtsbereich an. Für das Saarland waren es folgende: Saarbrücken A, Neunkirchen B, Saarlouis C, Völklingen D, Homburg an der Saar E, St. Wendel F, St. Ingbert G, Merzig H, Dillingen J, Dudweiler K, Blieskastel L, Wadern M, Lebach N, Sulzbach P, Illingen R, Mettlach S, Friedrichsthal T, Bexbach U, Heusweiler V, Ottweiler W, Wadgassen X, Schiffweiler Y und Luisenthal Z. Sicherlich eröffnen sich dem interessierten Sammler Möglichkeiten einer weiterführenden Spezialisierung. Die Inhaber von Absenderfreistempelmaschinen mussten ihre Maschinen auf das neue Wertkästchen „Deutsche Bundespost Saarland“ umrüsten lassen oder sich gar eine neue Maschine zulegen, wollten sie nicht wieder oder weiter Marken kleben. Dauermarkenserien „Bundespräsident Heuss“ Der l. Januar 1957 war für die „Saar“-Philatelisten recht kostspielig: Es erschienen das Sonderpostwertzeichen zur Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland zu 15 f (Mi.-Nr. 389) sowie die wichtigsten Stufen der ersten Dauerserie mit dem Porträt von Bundespräsident Theodor Heuss (1884 bis 1963) zu l, 3, 5, 12, 15, 18, 30, 50, 80 und 100 f, jedoch ohne Währungsangabe, was noch im gleichen Jahr durch die Ausgabe einer zweiten Dauermarkenserie sowie den erforderlichen Postkarten mit der Währungsangabe „F“ in drei Tranchen (Mi.-Nr. 409 bis 428) geändert wurde. Die erste Heuss-Dauermarkenserie wurde am 16. März mit den Stufen zu 2,4, 6, 10, 25, 45, 60, 70 und 90 f fortgesetzt und am 25. Mai mit dem Spitzenwert zu 200 f (Mi.-Nr. 380 bis 399) abgeschlossen. Wie Ankündigungskartons der Bundesdruckerei Berlin zeigen, war allerdings ein Spitzenwert zu 300 f vorgesehen. Selbstverständlich gehörten zum Ausgabespektrum Postkarten zu 12 und 18 f (auch mit Antwortkarten). Die Gültigkeit der Heuss-Dauermarkenserie ohne Währungsangabe, kurz „Heuss I“ genannt, endete bereits am 30. Juni 1958, die der Heuss-Dauermarkenserie mit Währungsangabe „F“, „Heuss II“, (Mi.-Nr. 409 bis 428) am 5. Juli 1959, dem letzten Tag der wirtschaftlichen Zugehörigkeit des Saarlandes zum Geltungsbereich des französischen Francs. Mit zahlreichen Stufen der beiden Heuss-Dauermarkenserien ließen sich viele Postgebühren durch Einzelfrankaturen abdecken. Einige markante Beispiele: 5 f - Drucksache im Inland bis 20g Die Kleinstufen kommen auf Drucksachen zur ermäßigten Gebühr wie Streifbandzeitungen vor, die Werte zu 200 und 300 f auf Sendungen mit Wertangabe oder höhergewichtigen Luftpostsendungen, letztere kaum in Einzelfrankaturen. Darstellung den Bundesadler zeigt. Aber nicht nur der Bundespräsident bedarf der Erwähnung, sondern auch die in dieser Zeit des Übergangs, tätigen Ministerpräsidenten: Heinrich Welsch (1888 bis 1976) (parteilos) im Amt vom 29. Oktober 1955 bis 10. Januar 1956, Hubert Ney (1892 bis 1984) (CDU) vom 10. Januar 1956 bis 4. Juni 1957, Egon Reinert (1908 bis 1959) (CDU) vom 4. Juni 1957 bis 23. April 1959 und dann der langjährige Landesvater, Franz Josef Röder (1909 bis 1979) (CDU) vom 30. April 1959 bis 26. Juni 1979, die beide ihre Amtszeit nicht vollenden konnten. Sonderpostwertzeichen für den Bereich der OPD Saarbrücken Die Sonderpostwertzeichen, die von 1957 bis 1959 in französischen Francs erschienen, insgesamt 30 Stück, waren alles andere als spektakulär, 24 von ihnen waren Parallelausgaben wie für den DM-Bereich der Deutschen Bundespost, nur mit dem Zusatz „Saarland“ und Wertstufen in „F“, sonst bild- und durchweg farbgleich. Aber auch von dieser Regel gab es hinsichtlich der Farben drei Ausnahmen: Das Sonderpostwertzeichen zur Eingliederung des Saarlandes (Mi.-Nr. 379) sowie die beiden Europamarken von 1957 mit stilisiertem Baum (Mi.-Nr. 402 bis 403). Ihre Wertstufen zu 20 und 35 f nahmen auf die am 8. Juli 1957 erhöhten Briefgebühren nach Frankreich Bezug: 20 f für Briefe bis 20g, 35 f für Briefe von 21 bis 50g. Oft wurde jedoch die Europamarke zu 35 f als Postwertzeichen für die Abdeckung der Einschreibgebühr bedarfsmäßig gebraucht, denn eine Stufe zu 35 f war bei „Heuss I“-Dauermarkenserie nicht erwogen worden. Thematisch eigene Saarmarken waren von 1957 bis 1959 in jedem Jahrgang nur zwei Wertzeichen. Es erschien jedes Jahr ein Sonderpostwertzeichen zur Internationalen Saarmesse in Saarbrücken (Mi.-Nr. 400,435 und 447). Ein beeindruckendes Motiv hat das Sonderpostwertzeichen der Saarmesse 1957: Es zeigt „Stahlkocher“ bei der Arbeit. Eine ähnliche Popularität auf Sonderpostwertzeichen wie die Saarmesse erreichte nur noch die Funkausstellung. Anlässlich der Internationalen Saarmesse 1957 noch ein Messepostamt wie in den Jahren zuvor, 1958/59 wurden Sonderpostämter eingerichtet: Die Internationale Saarmesse 1959 vom 15. bis 26. April stand unter dem besonderen Gedanken einer „Deutsch-Französischen Austausch-Messe“, was auch im Sonderstempel seine Erwähnung fand. 1957 wurden beim Messepostamt für Einschreibsendungen noch die alten Einschreibnummernzettel verklebt. Beim Sonderpostamt anlässlich der Saarmesse 1958 wurden bereits Rauten-R-Zettel mit Amtskennzeichen (AKZ) „22 / A“ und dem Unterscheidungsbuchstaben bq geführt, die beim Sonderpostamt zur Saarmesse 1959 weiter verwendet wurden. 1957 erschien ein Sonderpostwertzeichen „l00 Jahre Stadt Merzig“ (Mi.-Nr. 401), 1958 „400 Jahre Stadt Homburg (Saar)“ (Mi.-Nr. 436) und 1959 „50 Jahre Großstadt Saarbrücken“ mit der Schreibweise „GROSS-STADT“ (Mi.-Nr. 446)jeweils zu l5 f. Immer mehr profilierte sich Saarbrücken zur saarländischen Landeshauptstadt, wenn auch noch viel an Aufbauarbeit hinsichtlich einer zeitgemäßen Infrastruktur und des Strukturwandels zu leisten war. Mit einiger Genugtuung feierten die Saarbrücker im April 1959 den 50. Jahrestag, dass ihre Stadt Großstadt geworden war. Gut zehn Jahre später konnten sich auch die Philatelisten bei der SABRIA`70 davon überzeugen, dass mit der Kongress- und Saarlandhalle, einem neuen Empfangsgebäude „Saarbrücken Hbf“ der Deutschen Bundesbahn und einer ansprechenden Stadtmitte stetige Aufbauarbeit geleistet worden war. Zweifelsohne waren natürlich die Wohlfahrtsmarken 1957 mit Motiven aus dem Steinkohlebergbau an Ruhr und Saar ein Signal in einer Zeit, als es durch die Nutzung des Erdöls mit dem Steinkohlebergbau immer mehr „bergab“ ging. Aber auch die Winzerin mit der Weinrebe (Mi.-Nr. 443) und der Bauer mit der Heugabel (Mi.-Nr. 444) der Wohlfahrtsmarkenserie von 1958 haben eine enge Beziehung zum Saarland, das damals neben der Montanindustrie noch stark von der Landwirtschaft geprägt war. Viele Familien bestritten aus Einkünften aus der Landwirtschaft und der Arbeit in der Montanindustrie ihren Lebensunterhalt. Außer dem ersten Bundespräsidenten, dessen Porträt auf Postwertzeichen der Deutschen Bundespost, der Oberpostdirektion Saarbrücken und der Landespostdirektion Berlin wiedergegeben wurde, erlangte Alexander Freiherr von Humboldt (1769 bis 1859) eine einzigartige Würdigung, am gleichen Tag, dem 6. Mai 1959, zu seinem 100. Todestag, in allen deutschen Postgebieten (Mi.-Nr. Bund 309 mit Mi.-Nr. Saar 448 sogar bildgleich, Mi.-Nr. Berlin 171 und Mi.-Nr. DDR 684 bis 685), mit Sonderpostwertzeichen geehrt zu werden, wahrlich ein Zeugnis für die gemeinsame kulturelle Identität der deutschen Nation, obwohl die Machthaber der DDR mit ihrer „Spalterflagge2 (Mi.-Nr. DDR 722 bis 731), wie es damals im Westen hieß, immer stärker eine eigene sozialistische Nation „DDR“ profilieren wollten. Für die Postwertzeichen der Oberpostdirektion Saarbrücken wurden beim Postamt Saarbrücken 2, dem auch die Versandstelle für Sammlermarken angegliedert war, nach den einschlägigen Bedingungen der Deutschen Bundespost wie auch bisher Tagesstempel „Saarbrücken 2 – Ersttag“ mit verschiedenen Unterscheidungsbuchstaben geführt. Nur am l. Januar 1957 kam neben diesen der einzige Ersttagsstempel (Durchmesser 35mm) „Saarbrücken 2 / Ersttag / Saarland – Bundesland“ mit dem Wappen des Saarlandes zum Einsatz (Unterscheidungsbuchstaben a bis f). Der Stempel mit dem Unterscheidungsbuchstaben c wies ein spiegelverkehrtes N im Wort „Bundesland“ auf und wurde umgehend wieder zurückgezogen. Bei Ersttagsbelegen mit Zusatzleistungen war natürlich eine portogerechte Frankierung schwierig. Mit vier Marken zu 15 f war nur der eingeschriebene Brief von 21 bis 50 g im Inland, mit fünf Marken aber der eingeschriebene Brief bis 20 g in das Ausland (ausgenommen Frankreich) möglich. Eine Zusatzfrankatur mit Dauermarken war nur möglich, wenn am gleichen Tage auch Sonderpostwertzeichen erschienen. Daher sind bei den wenigen Ersttagsbelegen, die es mit Mehrfachfrankaturen überhaupt gibt, die Ansprüche zu relativieren. Wer hatte in jenen Jahren in den kurzen Fristen für die Ersttagsstempel die Muße, solche Aspekte zu berücksichtigen? Da die Nachfrage der Briefmarkensammler überwiegend durch die Versandstelle für Sammlermarken beim Postamt Saarbrücken 2 gedeckt wurde, sind viele gestempelte Saarmarken auch „Saarbrücken 2“-gestempelt. Hier bietet sich ein sammlerisches Betätigungsfeld, solche gegen Marken mit anderen Abstemplungen auszutauschen. Außer anlässlich der internationalen Saarmessen wurde z.B. auch für die herausragende Landesbriefmarkenausstellung „400 Jahre Stadt“ in Homburg (Saar) ein Sonderpostamt eingerichtet. Motivlich passend war natürlich das Sonderpostwertzeichen „400 Jahre Stadt Homburg (Saar)“, das am ersten Tag der Ausstellung seinen Ersttag hatte. Auf der Weltausstellung 1958 in Brüssel (17. April bis 19. Oktober) boten alle Staaten der am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge aus der Taufe gehobenen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ihre Europamarken an. Die Bundesrepublik Deutschland war auf der ersten Weltausstellung nach dem zweiten Weltkrieg mit einem eleganten Pavillon aus Stahl und Glas der Architekten Egon Eiermann und Sep Ruf, der Leichtigkeit und Transparenz des neuen Deutschlands versinnbildlichen sollte, vertreten. Die Bundespost gab ihre Europamarken-Serie (Mi.-Nr. Bund 295 bis 296) und die des Saarlandes (Mi.-Nr. Saar 439 bis 440) je auf einem Sonderblatt ab, das mit einem besonders zu diesem Zweck hergestellten „EUROPA-Stempel“, Bonn, 13.9.1958, abgestempelt worden war. Der Souvenircharakter wurde dadurch unterstrichen, dass die Europamarken 1958 des Saarlandes niemals in Bonn frankaturgültig waren. Die Blätter wurden vom 13. bis 15. September 1958 auch bei 13 Postämter der damaligen Bundeshauptstadt zum Preise von 60 Pf abgegeben. Der wirtschaftliche Übergang an die Bundesrepublik Deutschland Als am 6. Juli 1959 um 0 Uhr gemäß einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich das Saarland auch wirtschaftlich der Bundesrepublik Deutschland eingegliedert wurde, in den Tagen zuvor mit zahlreichen Lastern Münzen und Banknoten in DM in das Saarland gebracht worden waren, verloren die Postwertzeichen der Deutschen Bundespost in französischen Francs ihre Gültigkeit. Sie konnten im Verhältnis 100 f= 0,85 DM in gültige deutsche Postwertzeichen umgetauscht werden. Ab sofort fanden die Postgebühren der Deutschen Bundespost auch im Bereich der Oberpostdirektion Saarbrücken Anwendung, die deutlich über den bisherigen lagen. So kostete nun die Drucksache bis 20g im Inland nicht mehr 5 f (= 4 1/4 Pf), sondern 7 Pf, der Brief bis 20g im Inland nicht mehr 15 f (=12 3/4 Pf), sondern 20 Pf und beim Einschreibbrief war der Unterschied noch deutlicher: Nicht mehr 50 f (= 42 1/2 Pf), sondern 70 Pf. Dennoch ist dem Autor die Problematik eines Remailing, das Gebührengefälle auszunutzen, nicht in Erinnerung geblieben, obwohl es auch schon damals solche portosparenden Strategien der Wirtschaft gab.
Herbert Schumacher |
| Aktualisiert ( Samstag, 20. September 2008 um 12:35 ) |
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