| Aktiver Sammlerschutz bedeutet Verantwortung... |
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| Samstag, 20. September 2008 um 15:12 |
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Blättert man auf den Webseiten des Forum auf www.bdph.de, dann ist das Thema „Verkauf von Fälschungen und dubioser Ware“ im Internet ein Dauerbrenner. Die Entrüstung ist groß, die aufgespießten Beispiele nahezu unendlich und so manches davon hat durchaus hohen Informationsgehalt. Die Moral der Anbieter steht dabei ebenso zur Debatte wie die der Portalbetreiber, wobei eBay aufgrund seiner Marktpräsenz eine hervorgehobene Rolle spielt. Wer nun glaubt, er könne Eigenverantwortung durch Anspruch an Dritte – sei es an Verbände oder Portalbetreiber - abgeben, der übersieht, dass wir in einer freien Gesellschaft leben, in der der „mündige“ Bürger, der sich selbst auch hinreichend zu informieren und weiterzubilden hat, vorausgesetzt wird. Er vergisst auch, dass ehrenamtlich wirksame Verbände kaum personelle Ressourcen haben und bescheidene Mitgliedsbeiträge keine Wunder bewirken können. In dieser Situation dennoch etwas zu erreichen, neue Ansätze und Konzepte zu entwickeln, ist nur dem Einsatz Einzelner zu verdanken, die gegen Apathie, Resignation und verbreitete Müdigkeit Zeichen setzen. Bei eBay, im BDPh und anderswo. Einige Beispiele mögen dies näher belegen. Ein Beispiel: Blitzaktivität der ArGe Deutscher Kolonialpostwertzeichen Anfang November 2005 fand sich bei eBay unter dem Nicknamen „geyl“ und der Artikelnummer 5629952003 ein Briefstück mit der seltenen Marke Deutsch-Ostafrika Mi.-Nr. 38 Ab, das mit einem Prüfattest von Reinhold Siebentritt zu l Euro Startausruf angeboten wurde. Schon wenig später - die Auktion sollte noch drei Tage dauern -, wurde es schon für beachtliche 3.200 Euro beboten. Angesichts des Katalogwertes für ein echt und derart schön gestempeltes Stück von 30.000 Euro noch bescheiden, und es war durchaus mit einem Zuschlag von zwölf- bis fünfzehntausend Euro zu rechnen. Thomas Knell, dem Leiter der ArGe Deutscher Kolonialpostwertzeichen, fiel dieses Angebot am 2. November auf, denn ihm war dieses „teure Kleinod“ gut bekannt, hatte es doch schon einmal bei einer Versteigerung der Fa. Dr. Heinrich Wittmann am 18. bis 20. April 1989 eine Rolle gespielt. Später, wohl bei einer anderen Auktion, wurde dieses Stück an einen norddeutschen Auktionator verkauft, der herausfand, dass dieses und andere Briefstücke vergleichbarer Art mit falschen Stempeln versehen waren. Der genannte Prüfer räumte später seinen Irrtum ein und widerrief sein Attest. Der Käufer setzte damals seine Ansprüche gegen den Verkäufer mit Erfolg juristisch durch. Im Wissen um diesen Tatbestand benachrichtigte Thomas Knell die Redaktion Philatelie. Diese ermöglichte ihm einen direkten Zugang zu dem bei eBay verantwortlichen Manager Christian Hofmann und siehe da: Schon einen Tag später war das Angebot bei eBay verschwunden und gelöscht! Diese schnelle Kooperationsleistung war einerseits möglich, weil Thomas Knell eine lückenlose Beleglage vorweisen konnte, die eindeutig - und nicht nur ein Verdacht oder eine Mutmaßung - war, andererseits auch Berufsphilatelisten wie Torsten Hornung (APHV/BDB), BPP-Vorstandsmitglied Wilhelm van Loo und andere Unterstützung gaben. Kompetenz und fundierte Kenntnis führten hier zum Erfolg und so wurde ein gutgläubiger potentieller Käufer vor Schaden bewahrt. Dieser Vorfall wird wohl noch Kreise ziehen, denn auch der Bund Philatelistischer Prüfer wird sich mit dem Problem auseinandersetzen müssen, wie widerrufene Atteste künftig auch tatsächlich zurückgezogen werden können. Irren ist menschlich, auch für Prüfer, und dafür haften sie ja auch. Aber hier scheint sich die Notwendigkeit abzuzeichnen, den Irrweg falscher Atteste auch so zu verhindern, dass nicht Jahre später - wie in diesem Fall - die Fälschungen erneut ihre Wanderung antreten. Leistungen des BDPh in der eBay-Kooperation Es wurde schon mehrfach in diesem Zusammenhang betont, dass beide Partner, eBay wie BDPh, ein hochgradiges Eigeninteresse an einem „sauberen“ Markt haben, denn nur die Pflege seriöser Philatelie, damit auch seriöser Angebote, ermöglichen Dauerhaftigkeit und Kontinuität des gesamten Marktes. Franz-Karl Lindner, der im BDPh-Vorstand hier Aktivitäten koordiniert, vielfach aber auch erst durch seinen eigenen Einsatz diese möglich macht, hat mittlerweile seine „freiwilligen Sammlerschutz-Helfer“ bzw. „Sammlerschutz- Engel“ eBay benannt. Darunter sind Prüfer und Experten der ArGen, aber auch Fachstellenleiter für Fälschungsbekämpfung, die das Geschehen bei eBay aufmerksam beachten, Angebote und Meldungen auswerten und künftig weiterleiten. Ein solcher Einsatz ist zeit- und arbeitsintensiv und kann selbst bereitwillige ehrenamtliche Arbeit auf Dauer schnell zur Ermüdung bringen, zumal man zuweilen den Eindruck gewinnt, dass man angesichts der schier unüberschaubaren Angebotsfülle bei eBay nur noch kapitulieren kann. Manche machen sich auch völlig falsche Vorstellungen von den rechtlichen Gegebenheiten. Auszüge aus einer erst kürzlich stattgefundenen Korrespondenz mit einem Sammler und Leser der philatelie, mag dies verdeutlichen. Dieser fragte: „Kann in unserem Land jeder unbeschadet Marken fälschen und z. B. im Internet bei eBay verkaufen, ohne dass dort jemand Einhalt gebietet? Anfragen dazu bei eBay blieben ohne Erfolg, er sage ja, es seien Fälschungen!!“ Die Antwort der Redaktion lautete: „Juristisch gesehen kann jeder nicht mehr gültige Postwertzeichen nachahmen. Das ist nicht strafbar, da ja keinerlei Rechtsansprüche bestehen. Aber er darf diese nicht als echte Originale verkaufen; das wäre Betrug. Wenn er sie also kennzeichnet als Fälschungen oder Imitate/Reproduktionen, ist dieses Angebot statthaft. So wie es ja auch unzählige Angebote von Imitaten der Bilder großer Meister der Kunst gibt, die man für wenige Euro erwerben kann. Das ist nicht strafbar, sofern es korrekt ausgewiesen ist.“ Der Leser wusste allerdings auch ein durchaus aktuelles Beispiel zu nennen, dessen „Aktivitäten“ er näher beschrieb. „Klicken Sie einmal bei eBay - Briefmarken das Mitglied */mohle /* an. Dahinter verbirgt sich die Firma R.H. ...! Dieser Herr löst angeblich eine hervorragende Fälschungssammlung auf. Ich beobachte den Herrn seit mehreren Jahren. Das Problem ist nur, eine solche Fälschungssammlung von diesem Umfang hat es nie gegeben, zumal er immer auf jede Form an „Bedarf“ auf dem Markt reagiert. Am 4.11.- also heute - hat er sage und schreibe 618 Lose im Netz stehen. Alles Ganz - bzw. Teilfälschungen. Er lässt nichts aus! Verfälschte Inselpostmarken, Altdeutschland, DDR, Bund, Berlin, Blöcke aller Art, französische Zone Blöcke ** und mit SST., England ab Nr. l, besonders auch die Pfundwerte, Lokalpost usw. usw. Ich habe den Herrn mehrfach angemailt, da ja keine seiner Fälschungen gekennzeichnet sind und Käufer das Material nachweislich als angeblich echt versuchen, weiter zu veräußern. Im Ergebnis, dass er mir mit einem Rechtsanwalt gedroht hat, falls ich ihn weiter belästige.“ Mit dieser Aussage sprach der Leser ein grundlegendes Problem an, bei dem der Autor - aus juristischer Sicht - nur mit Vorbehalt antworten konnte, wie der folgenden Antwort zu entnehmen ist: „Sofern der Verkäufer sagt, dass es Imitate/Fälschungen sind, hat er grundsätzlich das Recht zum Verkauf. Wenn ich mich nicht irre, ist er nur verpflichtet, selbst hergestellte Imitate entsprechend mit Faux, Facsimilie o.a. zu kennzeichnen. Sofern er diese aber ungezeichnet von Dritten einkauft oder als Fälschungen eingekauft hat, dann ist er nicht in der Kennzeichnungspflicht, muss aber wohl bei seinem Angebot auf den Status der Fälschung/Facsimile o.a. hinweisen.“ Nochmals der Leser: „Der Markt wird mit solchen Machwerten überschwemmt. Als Folge davon kann man kaum noch eine ungeprüfte Marke tauschen oder gar kaufen. Wie sollen wir das erklären, wenn wir auf der anderen Seite versuchen, für unseren Verein Nachwuchs zu bekommen? Der Autor schrieb ihm dazu: Hier muss man differenzieren und gerade die positive Beratungsleistung eines guten Vereins (oder die eines seriösen Händlers) herausstellen, denn beide leisten hier Fruchtbares für Sammler, gerade für den Nachwuchs. Makabererweise kann dies bedeuten: je schlimmer der Markt mit Fälschungen überschwemmt wird, desto höher sind die Chancen, eigene Leistungen besser zu verkaufen. Das Beispiel eBay ist hierzu ein Beleg, denn eBay ist durchaus an einem „sauberen“ Portal nachhaltig interessiert. So kam dann die Leistung des BDPh zustande. eBay reagiert mit einer Weihnachtsüberraschung Es wäre völlig verfehlt, anzunehmen, eBay hätte in diesem sich auf Lorbeeren einer Partnerschaft mit dem BDPh ausgeruht. Wenige Monate nach Aufnahme der Zusammenarbeit war bei eBay an vielfach hervorgehobener Stelle ein „Ratgeber für Verkäufer und Käufer“ zu lesen, der beiden Gruppen Informationen und Anhaltspunkte gibt. Aber man war sich - sowohl im BDPh wie bei eBay - völlig im Klaren, dass dies bei weitem nicht ausreicht, denn wer nicht lesen will (oder kann?), der wird auch diese Informationen nicht berücksichtigen (wollen?). Ausgehend von dieser Erkenntnis entstand ein neuer Verkaufsformular-Warnhinweis, der in allen Unterkategorien der Kategorie Briefmarke seit wenigen Wochen integriert ist und immer beim Anwählen des Verkaufsformulars nun zu lesen ist. Darin heißt es nun wörtlich: zum Thema, Anbieten gefälschter oder manipulierter Briefmarken: „Bitte beachten Sie, dass es bei eBay verboten ist, gefälschte/reproduzierte oder verfälschte/manipulierte Briefmarken anzubieten, wenn aus der Angebotsbeschreibung nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich nicht um Originale handelt. Unabhängig davon kann in solchen Angeboten eine Urheberrechtsverletzung liegen, die vom jeweiligen Rechteinhaber verfolgt werden kann. Bitte stellen Sie also sicher, dass Sie mit Ihrem Angebot keine Urheberrechte Dritter verletzen und aus der Artikelbeschreibung eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Fälschung bzw. Verfälschung/Manipulation handelt. Wenn Sie keinen derartigen Artikel anbieten wollen, verstehen Sie diesen Hinweis bitte als allgemeine Information. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html http://pages.ebay.de/briefmarkenratgeber/kodex/index.html Weitere Informationen zu verbotenen, fragwürdigen oder die Rechte Dritter verletzenden Artikeln finden Sie unter: http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html Verstöße können zum Ausschluss vom Handel bei eBay führen. Bitte prüfen Sie Ihr Angebot und stellen Sie sicher, dass dieses nicht den oben genannten Grundsätzen widerspricht.“ Christian Hofmann, Manager Collectibles, der für diese neuen Hinweise, die geschickt im Verkaufsformular auf der letzten Seite „Überprüfen & Senden“, direkt über dem „Artikel einstellen-Button“ platziert sind, verantwortlich zeichnet, kann seine Absicht durchaus klar definieren: „Der Warnhinweis dient im Rahmen unserer Betrugspräventionsmaßnahmen als pädagogisches Instrument und soll den Verkäufer dazu erziehen, seine Artikelbeschreibung korrekt, klar und ehrlich zu gestalten, um so nicht nur den Käufer vor negativen Erfahrungen zu bewahren, sondern auch den Verkäufer selbst vor den möglichen Konsequenzen seines regelwidrigen Handelns zu schützen, wie etwa dem Ausschluss vom Handel oder sogar strafrechtlicher Verfolgung. Kurzum: Ehrlichkeit währt am längsten; dies gilt besonders, wenn man langfristig erfolgreich bei eBay handeln will!“ Damit geht für seriöse Sammler wie Händler, aber auch für den BDPh der lang gehegte Wunsch nach Warnhinweisen bei eBay zumindest im Ansatz in Erfüllung. Natürlich wäre auch hier noch ein „Mehr“ denkbar, ein wirksameres sogar, das juristische Konsequenzen haben könnte. Ähnlich wie bei Software, deren Lizenzregelung man durch einen Knopfdruck „Ich stimme zu“ bestätigen muss, könnte eBay die Bedeutsamkeit der Zustimmung noch verstärken, indem der Verkäufer den genannten Konditionen im Verkaufsformular auch explizit zustimmt. So kann er sich später - trotz bester Platzierung des Hinweises - nicht mehr auf Kurzsichtigkeit, Stress und Eile berufen, denn eine explizite Zustimmung lässt bei Nichtbeachtung auch den Vorsatz zum Betrug nahe liegen. Der Bund Deutscher Briefmarken-Versteigerer, aber auch dem Verband nicht angehörende Auktionatoren, werden sich künftig überlegen müssen, wie sie vergleichbar angestrebte Sicherheit ihren Kunden bieten können, denn auch in traditionellen Katalogen finden sich bis heute zahlreiche „ohne Obligo“-Angebote, bei denen Insidern und wohl auch den Anbietern und Verkäufern durchaus klar ist, dass es sich um Fälschungen und Verfälschungen handelt. Nicht machbar, und eigentlich auch wenig sinnvoll, ist die Erfüllung einer Erwartung, eBay und andere Plattform-Betreiber sollten den Vertrieb von gekennzeichneten Fälschungen ganz unterlassen. Dies wäre zwar eigentlich wünschenswert, andererseits aber auch nicht, denn Sperati- oder Krippnerfälschungen, von Foure-Falsifikaten ganz zu schweigen, sind durchaus von Sammlern begehrte und nicht selten über den Markenwert bezahlte Handelsware. Auch künftige Prüfer brauchen Vergleichsmaterial, darunter auch nachgewiesene Fälschungen, denn wie sonst soll man das erworbene Wissen über das, was es so gibt, weitergeben? Dies sehen manche Philatelisten, dies sei hier nicht verschwiegen, völlig anders. Ein dem Autor gut bekannter Berufsphilatelist schrieb dem Autor: „Wir sollten ohne Wenn und Aber an einem Strang ziehen und eBay permanent darauf hinweisen, dass der Handel mit Fälschungen, gleicher welcher Art, bei eBay verboten sein solle.“ Der Autor wagt demgegenüber die Prognose, dass damit das Grundproblem nur verschoben wird, in die Grauzonen der Tauschtage, Börsen und Flohmärkte, wo noch weniger die Chance eines Zugriffes besteht. Fälschungen und Fälscher gibt es seitdem die Philatelie existiert. Insofern muss die Fälschungsbekämpfung eher den Schwerpunkt auf die Fälschungserkenntnis und die eigene Informationsleistung legen. Auch hierzu hat der BDPh bei dem MICHEL-Jahresgespräch Ende Oktober in Sindelfingen eine bemerkenswerte Initiative gestartet, die sich derzeit in Planung befindet. Eine Konzeption zu dieser Initiative, wie es sie bisher nur in Ansätzen bei der eBay-Kooperation gab, liegt schon vor. Sie soll nun aber eine ganz andere Fundierung und Dimension erhalten. Doch das ist wieder ein Thema für sich und wird in der nächsten Ausgabe der philatelie vorgestellt werden. Wolfgang Maassen überarbeitet M. M. |
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