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Besonders die Postwertzeichen der Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes von 1947 bis 1956 sowie die Ausgaben der Deutschen Bundespost für den Bereich der Oberpostdirektion Saarbrücken in französischen Francs von 1957 bis 1959 sind vielen älteren Sammlerfreundinnen und Sammlerfreunden noch in lebhafter Erinnerung, weil für die meisten in der damaligen Zeit diese Marken nur über ihren Neuheitendienst im Briefmarkensammlerverein oder den Fachhandel beschaffbar waren. Ein Abonnement bei der Post war eher die Ausnahme und die Lieferungen damals oft mit einer Zollbehandlung verbunden. Die letzten Ausgaben der von Paris regierten Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes verloren am 31. Dezember 1958 ihre Gültigkeit sowie alle der Deutschen Bundespost in Franc-Wahrung, ausgenommen Mi.-Nr. 379, 380 bis 399, 400 und 401, am 5. Juli 1959.

Saar als eigene Verwaltungseinheit

Noch vor dem endgültigen Zusammenbruch des Deutschen Reiches befahl der Chef der amerikanischen Militärregierung in Deutschland die Bildung eines eigenen Regierungspräsidiums in der saarländischen Metropole Saarbrücken. Auf der Konferenz von Jalta (4. bis 11. Februar 1945) beschlossen am 10. Februar Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalin (1879 bis 1953), Winston Leonard Churchill (1874 bis 1965) und Franklin Delano Roosevelt (1882 bis 1945), Frankreich als vierte Besatzungsmacht anzuerkennen. So lösten französische Truppen am 10. Juli die amerikanischen Besatzungstruppen ab. Bereits am 25. Juli teilte die französische Militärregierung dem Saarbrücker Regierungspräsidenten mit, dass das Saarland künftig eine eigene Verwaltungseinheit bildet. Am      30. August ernannte General Pierre Koenig, der Oberkommandierende der französischen Truppen in Deutschland, Oberst Gilbert Grandval, einen der maßgeblichen Köpfe der Resistance, zum Militärgouverneur der Militärregierung des Saarlandes. Am 13. Dezember 1945 wurde in der französischen Besatzungszone die Bildung politischer Parteien zugelassen, sofern sie keine antidemokratischen und nationalsozialistischen Ziele verfolgten. Erste freie Wahlen der Gemeinderäte, bei denen am besten die Christliche Volkspartei (CVF) unter Johannes Hoffmann abschnitt, konnten bereits am 15. September 1946 durchgeführt werden. Auch die Sozialdemokratische Partei des Saarlandes (SPS) unter dem Antifaschisten Richard Kim erreichte beachtliche Erfolge. Die französische Regierung setzte alles daran, dass Saarland aus der französischen Zone auszugliedern, um einen autonomen Saarstaat zu begründen. Aber auch die wirtschaftliche Nutzung der Saar war für Frankreich ein wichtiges Ziel: So wurden die Kohlengruben unter französische Verwaltung gestellt, das Saarland am 20. November 1946 in das französische Zollgebiet integriert und seit dem 22. Dezember gehörte der freie Personen-, Geld- und Warenverkehr mit der französischen Zone der Vergangenheit an. Die UdSSR billigte die französischen Autonomiepläne für die Saar nicht, während Großbritannien und die USA sie stillschweigend duldeten. Für alle Gebiete der französischen Zone, so auch für die Saarland, gelangte am 17. Dezember 1945 die so genannte „Allgemeine Ausgabe“ an die Schalter. Wegen der knappen Bestände an Postwertzeichen kam es in den ersten Monaten bei vielen Postämtern und Poststellen immer wieder zu Bar- und Teilbarfreimachungen. Im Saarland verloren die Postwertzeichen am 27. November 1947 ihre Gültigkeit. Bereits am 20. Januar 1947 erschienen die ersten Stufen einer ersten Dauermarkenserie mit der Darstellung von Berufen und Ansichten aus dem Saarland in RM- (und ab 16. Juni 1947) in SM-Währung („Saar I“) zu 12 Pf und 75 Pf (Mi.-Nr. 211 und 222). Brief, Vaudrevange I über Saarlouis, 4.3.1947, Mischfrankatur zwischen Dauermarken der „Allgemeinen Ausgabe“ und „Saar I“. Wallerfangen wurde am 6. April 1946 in Vaudrevange umbenannt. Das Zweigpostamt verwendete neben einem Gummistempel ohne Datumsangabe einen Tagesstempel mit Datums-, aber ohne Orts- und Amtsangabe.

Verfassung von 1947

General Pierre Marie Koenig (1898 bis 1970) setzte am 8. Oktober 1946 an Stelle des Regierungspräsidiums Saar eine „Vorläufige Verwaltungskommission für das Saarland“ mit sieben Mitgliedern ein, die von Erwin Müller geleitet wurde. Auf Weisung der französischen Regierung wurden am 23. Mai 1947 zwanzig Kommissionsmitglieder ernannt, die bis zum 15. September 1947 für das Saarland einen Verfassungsentwurf ausarbeiten sollten, der einer vom Saarvolk gewählten Versammlung zur Annahme vorzulegen war. Vorsitzender wurde Johannes Hoffmann (CVP) (1890 bis 1967), Stellvertreter Richard Kim (SPS). Im groben sollte der Verfassungsentwurf dem der deutschen Länder entsprechen, jedoch folgende Statusfragen in der Präambel berücksichtigen: Das Saarland sollte wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen werden, von Deutschland unabhängig sein und als autonomes Gebiet durch Frankreich nach außen vertreten und verteidigt werden sowie durch einen Hochkommissar eng an Frankreich gebunden bleiben. Innerhalb der CVP und SPS gab es Auffassungen, den französischen Einfluss zu beschränken. Aber auch von der Besatzungsmacht nicht beeinflusste Fragen, wie die Entscheidung für oder gegen die Konfessionsschule, wurden kontrovers von den Parteien diskutiert. In der Frage der Sozialisierung fanden die Parteien den Kompromiss, dass im Bereichen von Kohle, Kali, Erz, Energie, Verkehr und Transport Privateigentum ausgeschlossen ist. Am 5. Oktober 1947 wurde die „Verfassungsgebende Versammlung“ gewählt, die bereits am 14. Oktober zusammentrat und am 8. November die Verfassung des Saarlandes verabschiedete. So hieß es - noch knapp zehn Jahre vor der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland - in dieser Präambel: „Das Volk an der Saar, ... gründet seine Zukunft auf den wirtschaftlichen Anschluss des Saarlandes an die französische Republik und die Währungs- und Zolleinheit mit ihr, die einschließen: die politische Unabhängigkeit des Saarlandes vom Deutschen Reich, die Landesverteidigung und die Vertretung der saarländischen Interessen im Ausland durch die französische Republik,...“ Am 20. November 1947 führte die französische Regierung im Saarland die Franc-Währung ein, die auch eine neue Postwertzeichen-Dauerserie erforderlich machte. In mehreren Tranchen erschien nun die Serie „Saar II“ mit Aufdruck der Wertangabe in Centimes und Francs (Mi.-Nr. 226 Z bis 238 Z) auf Marken der Serie „Saar I“ in einer Kleinauflage auf dickem, (grau)gelblichem Papier und (bräunlich) gelblicher Gummierung („Urdrucke“) (I) und auf Marken einer z.T. auch im Bild geänderten Neuauflage auf weißem Papier und mit weißer Gummierung („Neuauflage“) (II). Die Gültigkeit dieser Serie endete am 31. Mai 1948, nachdem am l. April 1948 eine für die damalige Zeit gefällige, aber motivlich unkonventionelle neue Dauerserie „Wiederaufbau des Saarlandes“ („Saar III") mit der Bezeichnung „Saarpost“ (Mi.-Nr. 239 bis 251), zu der auch drei Werte „Saarluftpost“ gehörten (Mi.-Nr. 252 bis 254), an die Schalter kam.

Am 12. Oktober 1948 erschienen die ersten Sonderpostwertzeichen „Hochwasserhilfe“ mit fünf Werten (Mi.-Nr. 255 bis 259) und die beiden einzigen Blocks des Sammelgebiets (Mi.-Nr. Bl. L u. 2), deren Abgabe an den Kauf von vier Serien gekoppelt war. Anlässlich des ersten Jahrestages der Verkündung der Verfassung für das Saarland erschien am 15. Dezember 1948 eine zweistufige Sonderpostwertzeichenserie mit der Karte des Saarlandes (Mi.-Nr. 260 bis 261). Am Jubiläumstag besuchte der französische Außenminister das Saarland, wozu beim Postamt Saarbrücken 2, dem Hauptpostamt, ein Sonderstempel geführt wurde.

Mischfrankaturen

In der Philatelie des Saarlandes haben natürlich Mischfrankaturen verschiedener Gebiete und Ausgaben wegen ihrer kurzen Zeitdauer eine hohe Attraktion: Da zwischen dem 18. Juli 1946 und 7. Juni 1947 der Kreis Saarburg zum Saarland gehörte, dann aber durch Intervention der übrigen Alliierten von Frankreich wieder Rheinland-Pfalz angeschlossen werden musste, waren in den Tagen nach der Rückgliederung bis in den Juli 1947 auch Mischfrankaturen mit Postwertzeichen des Saarlandes und Rheinland-Pfalz möglich. Dauerserienwerte „Saar I“ (Mi.-Nr. 206 bis 225) mit Werten der „Allg. Ausgabe“ (Mi.-Nr. l bis 13) von Ende Januar bis 27. November 1947 Dauerserienwerte „Saar II“ (Mi.-Nr. 226 bis 238) mit Werten der „Allg. Ausgabe“ (Mi.-Nr. l bis 13) sowie mit Dauerserienwerten  „Saar I“ (Mi.-Nr. 206 bis 225) vom 20. bis 27. November 1947 (Mi.-Nr. 229, 230 u. 233) bzw. nur, am 27. November 1947 (Mi.-Nr. 226, 227, 228, 231, 232, 234 und 236) Dauerserienwerte „Saar II“ (Mi.-Nr. 226 bis 238) mit Dauerserienwerten „Saar III“ (Mi.-Nr. 239 bis 254) vom l. April bis 31. Mai 1948.

Autonomie im französischen Staatsverband

Nach der Verkündung der Verfassung stellte am 18. Dezember 1947 Johannes Hoffmann (CVP) sein Kabinett vor. Unter dem Zwang der politischen Lage hatten sich zwar die meisten Abgeordneten für den wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich entschieden, erwarteten aber für ihr Land einen internationalen Status, In der Präambel zur Verfassung des Saarlandes hieß es: „Das Volk an der Saar, vertrauend auf ein internationales Statut, das Grundlage für sein Eigenleben und seinen Wiederaufstieg festlegen wird...“ In diesem Sinne wurde im Artikel l der am 3. März 1950 zwischen dem Saarland und Frankreich geschlossenen Allgemeinen Konvention festgelegt:

„Das Saarland ist autonom in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Autonomie vollzieht sich im Rahmen seiner Verfassung einschließlich der Präambel und der wischen dem Saarland und Frankreich abgeschlossenen Konventionen.“ Insgesamt wurden an diesem Tag zwölf Konventionen abgeschlossen, die am 4. April im Landtag diskutiert wurden. Johannes Hoffmann, der Ministerpräsident, meinte, dass „das Saarland im Rahmen des wirtschaftlichen Anschlusses seine politische, gesetzgeberische, verwaltungsmäßige und juristische Selbstständigkeit besitzen“ wird. Bereits am 9. März protestierte Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876 bis 1967) gegen die abgeschlossenen Konventionen, weil sie eine „endgültige Festigung der Bindungen des Saarlandes an Frankreich bedeuten“. Der Bundeskanzler wollte einerseits die deutschen Interessen und die der Saarländer - zumal ihre Freiheitsrechte Einschränkungen unterlagen - gewahrt wissen, andererseits aber durch die Saarfrage keine Belastung der Beziehungen zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland zum Schaden der europäischen Zusammenarbeit aufkommen lassen. Bei den Landtagswahlen am 30. November 1952 erlangte die CVP erneut die absolute Mehrheit und Johannes Hoffmann wurde wieder zum Ministerpräsidenten gewählt. Inzwischen setzte er geänderte Prioritäten bei der Verfolgung seiner Ziele: Den Ausbau der politischen Selbstverwaltung, einen stärkeren Einfluss auf die Wirtschaftspolitik und eine europäische Saar - Lösung mit Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland.
Nach langen Debatten beschloss der Landtag am l. Oktober 1953 folgende Entschließung:
 „Der Landtag des Saarlandes, der in wiederholten Erklärungen nicht nur seine Bereitwilligkeit, sondern sein dringendes Verlangen nach einer europäischen Lösung der Saarfrage zum Ausdruck gebracht hat, nimmt mit großer Genugtuung Kenntnis von der in der Beratenden Versammlung des Europarates mit großer Mehrheit angenommenen Empfehlung bezüglich des zukünftigen Statuts des Saarlandes.“

Aber die nach den zweiten Wahlen zum Deutschen Bundestag aufgenommenen Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich gestalteten sich schwierig, weil Adenauer Fortschritte in der europäischen Integration mit der Lösung der Saarfrage in Verbindung brachte. Unterdessen hatte Frankreich mit dem Saarland am 20. Mai 1953 neue Vereinbarungen getroffen, die die politische Bewegungsfreiheit der saarländischen Regierung vergrößerte und das Saarland in Hinblick auf ein europäisches Statut wirtschaftlich gleichberechtigte. Sogar das Übergewicht Frankreichs in der gemischten Kommission wurde abgebaut und alle gesetzlichen Verordnungen aus Paris mussten künftig der Regierung des Saarlandes vorgelegt werden. Am 23. Oktober 1954 unterzeichneten Pierre Mendes-France (1907 bis 1982) und Konrad Adenauer die Pariser Verträge, in denen für das Saarland ein europäisches Statut - zeitlich bis zu einem Friedensvertrag befristet - vorgesehen wurde. Noch am 3. Mai 1955 schlossen die französische und saarländische Regierung ein Wirtschaftsabkommen, das von einer Fortsetzung der Wirtschaftsunion mit Frankreich ausging. Auch die für das Post- und Telegraphenwesen zuständige Verwaltung in Saarbrücken stand unter französischer Regie. Die Postwertzeichen wurden daher bei der französischen Staats- oder Postwertzeichen-druckerei und der Firma Vaugirard gedruckt. Die Ausgabe „Saar I“ war bei Burda, Offenburg, und die Überdrucke auf der Serie „Saar II“ in der Malstatt-Burbacher Handelsdruckerei hergestellt worden. 1956 entstanden zwei Sonderpostwertzeichen bei Courvoisier im schweizerischen La-Chaux-de-Fonds.

Eigentliche Saar-Themen waren eher die Ausnahme

Außer den beiden Dauerserien „Bilder aus Industrie, Handel und Landwirtschaft“ aus den Jahren 1949/51 (Mi.-Nr. 272 bis 288) und „Heimische Bilder“ von 1952/55 (Mi.-Nr. 319 bis 337) waren Eckpunkte im jährlichen Emissionsprogramm die Sonderpostwertzeichen „Rotes Kreuz“ (durchweg mit Zuschlag), zum „Tag der Briefmarke“ (1950 und 1952 mit Zuschlag), zur „Saarmesse“ in Saarbrücken und die Sonderpostwertzeichenserien „Volkshilfe“ (mit Zuschlag). Alle Volkshilfe-Serien von 1949 bis 1956, die immer im späten Herbst erschienen, zeigen weltbekannte Kunstwerke, aber der Spitzenwert der Serie von 1949 die Holzfigur der „Madonna von Blieskastel“ (Mi.-Nr. 271). Die wenigen übrigen Sonderpostwertzeichen sollen daher einzeln aufgeführt werden: 1949: Jugendherbergswerk (mit Zuschlag) (Mi.-Nr. 262-263), l Jahr Universität des Saarlandes (Mi.-Nr. 264), deren Ersttagsbelege höchst selten sind und die als einzige Saar II-Marke mit Zwischenstegpaaren und einem Herzstück vorkommt, und Tag des Pferdes (mit Zuschlag) (Mi.-Nr. 265 bis 266) 1950: Adolf Kolping (mit Zuschlag) (Mi.-Nr. 289), Peter Wüst (Mi.-Nr. 290), Heiliges Jahr (Mi.-Nr. 293 bis 295), 400 Jahre Stadt Ottweiler (Mi.-Nr. 296) und Aufnahme in den Europarat (Mi.-Nr. 297 bis 298) mit dem Spitzenwert zu 200 Francs als Flugpostmarke. Noch unter der gemeinsamen Schirmherrschaft von Gilbert Grandval, dem Hohen Kommissar der Republik Frankreich im Saarland, und Johannes Hoffmann, dem Ministerpräsidenten, fand vom 22. April bis l. Mai die IBASA statt. Ausstellungsleiter war der damals bei Radio Saarbrücken tätige Pierre Seguy, der noch lange Zeit später maßgeblich in unserem Verband wirkte. Bereits in den ersten Tagen der Ausstellung war das Sonderpostwertzeichen zum „Tag der Briefmarke 1950“ (und zur IBASA) (Mi.-Nr. 291), eine der schönsten Marken überhaupt, ausverkauft. Der Kleinbogen mit zehn Marken ist besonders in gestempelter Erhaltung ein Kleinod der Saar-Philatelie. 1951: Garten und Blumen im sozialen Wohnungsbau des Saarlandes (Mi.-Nr. 307) und 375. Jahrestag der Reformation an der Saar (mit Zuschlag) (Mi.-Nr. 308) 1952: Olympische Spiele (mit Zuschlag) (Mi.-Nr. 314 bis 315)

Schon bald machte eine weitere große Briefmarkenausstellung von sich Reden: Die l. Internationale Motivbriefmarken- Ausstellung „IMOSA“ vom 29. März bis 8. April. Am ersten Tag der IMOSA erschien die Sonderpostwertzeichenserie „Olympische Spiele 1952“ (Mi.-Nr. 314 bis 315). Das Sonderpostwertzeichen zum „Tag der Briefmarke 1952“ (Mi.-Nr. 316), allerdings für einen Auslandsbrief der ersten Gewichtsstufe, war hervorragend gelungen und kam am 30. März an die Schalter. Auch von dieser Ausgabe ist der Kleinbogen mit zehn Marken gestempelt ein herausragendes Stück der Saar II -  Sammlung. Durch einen Sonderstempel ist auch der Kongress des internationalen Verbandes für konstruktive Philatelie belegbar. Einschreibbriefe der ersten Gewichtsstufe in das Ausland, wozu auch Deutschland gehörte, waren gegenüber Sendungen innerhalb des Saarlandes und nach Frankreich für die saarländischen Sammlerfreunde 1 1/2 mal so teurer. 1953: Benediktiner-Abtei Tholey (mit Zuschlag) (Mi.-Nr. 347) 1954: Marianisches Jahr (Mi.-Nr. 351 bis 353) 1955: Weltmeisterschaft im Querfeldeinfahren (Mi.-Nr. 357), 50 Jahre Rotary (Mi.-Nr. 359) und Volksbefragung (Mi.-Nr. 362 bis 364) 1956: Olympische Spiele (mit Zuschlag) (Mi.-Nr. 371 bis 372) und Wiederaufbau saarländischer Denkmäler (mit Zuschlag) (Mi.-Nr. 373 bis 375). Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Dienstmarkenserie mit dem damaligen Landeswappen (Mi.-Nr. Dienst 33 bis 44) mit Erstausgabetag am l. Oktober 1949 und letztem Gültigkeitstag am
31. August 1953. Ein Zweig der Post- und Telegraphenverwaltung für das Saarland war auch der Kraftpostdienst, dessen ca. 300 Omnibusse 1957 in den Bestand der Deutschen Bundespost übergingen. Die grünlackierten Busse der Post-Saar der Fabrikate Chausson, Berliet, Floirat, Saviem, Renault und Citroen wie auch die gelblackierten der Deutschen Bundespost sorgten neben der Bahn für den grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehr.

Wende durch die Saarländer

Am 8. Juli 1955 verabschiedete der Landtag das Gesetz zur Durchführung der Volksbefragung über das europäische Statut, am 3. September schlossen sich die saarländischen Oppositionsparteien Christlich Demokratische Union (CDU), Demokratische Partei Saar (DPS) und Sozialdemokratische Partei Saar (SPS) zum Deutschen Heimatbund zusammen, nachdem Bundeskanzler Konrad Adenauer den Saarländern die Annahme des Europastatuts empfohlen hatte. Am Vortage, dem 22. Oktober 1955, erschien eine Sonderpostwert-zeichenausgabe von drei Dauermarken mit schwarzem Aufdruck „Volksbefragung/1955“ in den Wertstufen 15 (Brief der ersten Gewichtsstufe im Inland, nach Deutschland und Frankreich), 18 (Postkarte in das Ausland) und 30 Francs (Brief der ersten Gewichtsstufe in das Ausland) (Mi.-Nr. 362 bis 364).

Bei der am 23. Oktober durchgeführten Volksbefragung wurde das Statut mit 67,7 Prozent der abgegebenen Stimmen abgelehnt. Am nächsten Morgen trat Ministerpräsident Johannes Hoffmann (CVP) zurück. Vom 29. Oktober an regierte der parteilose Ministerpräsident Heinrich Welsch (1894 bis 1964) mit ebenfalls parteilosen Fachministern. Nach der Auflösung des Landtages wählten die Saarländer am 18. Dezember einen neuen Landtag, um den Willen des Volkes zu erfüllen: „Der Landtag des Saarlandes bekundet seine feste Absicht, die Trennung des Saarlandes von Deutschland zu beenden. Er wird zu gegebener Zeit alle in seiner Zuständigkeit liegenden Maßnahmen treffen, um dieses Ziel zu erreichen.“ Am 10. Januar 1956 wurde Hubert Ney (CDU) (1892 bis 1984) zum Ministerpräsidenten gewählt. Im Sommer 1956 machten die deutsch-französischen Verhandlungen gute Fortschritte. Der ursprüngliche Auftrag an den Verfassungsausschuss, eine neue Landesverfassung auszuarbeiten, wurde geändert. Jetzt sollte nur noch eine Verfassungsänderung vorbereitet werden, um im Sinne des Artikels 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beizutreten. Am 27. Oktober 1956 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Frankreich den Saarvertrag: Das Saarland tritt am l. Januar 1957 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei und wird nach einer Übergangszeit von höchstens drei Jahren auch währungs- und zollpolitisch zur Bundesrepublik - vollzogen in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 1959 - gehören. Im Gegenzug sagte die Bundesrepublik Deutschland die Schiffbarmachung der Mosel zu.

Der saarländische Landtag machte am 14. Dezember 1956 den letzten Schritt und erklärte gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes zum l. Januar 1957 den Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland. In Artikel 60 der saarländischen Verfassung heißt es: „Das Saarland ist ein demokratisch und sozial geordnetes Bundesland.“ Am gleichen Tag meinte in der Debatte über die Ratifizierung der Saarverträge der Bundesminister des Auswärtigen, Heinrich von Brentano (CDU) (1904 bis 1964), dass diese Verträge ein vorweggenommener Teil eines Friedensvertrages für Deutschland sind.

 

Herbert Schumacher
überarbeitet  M. M.