Gemeinsam mit zahlreichen anderen mehr oder minder zweifelhaften Erzeugnissen ist die Tatsache, dass es keinerlei gesicherte Angaben über Entstehungszeit und -ort gibt. Man kennt nicht die Druckerei, man weiß nicht, wer die Ausgabe veranlasste. Außergewöhnlich ist die Herstellungsart: gedruckt in „Kleinbogen“ zu vier „Marken“, schachbrettartig auf Vorder- und Rückseite angeordnet, eine Maßnahme, die mir von keiner anderen Ausgabe bekannt ist und die wegen der sicherlich komplizierten Herstellung auch gegen eine „Notmarke“ spricht.
Ungewöhnlich ist auch die Auflage, die lt. einer mir nicht bekannten Quelle mit 200 Marken, also 50 „Kleinbogen“ angegeben ist. Acht Marken = zwei „Kleinbogen“ sollen ungezähnt geblieben sein, die restlichen 192 Stück haben eine ungewöhnlich schlechte Zähnung, die der Michel mit 11 1/2 angibt. Eine Gummierung ist nicht erfolgt. Ungewöhnlich ist für eine Notmaßnahme ferner, dass für die Entlohnung der einheimischen Boten bis zum nächsten Dienstpostamt, hier das im Norden liegende Brest-Litowsk, bei restlosem Verkauf (an wen ???) lediglich 56 RM erlöst worden wären, ein auch für die damalige Zeit und den weiten Weg lächerlicher Betrag. Zum Vergleich: ein Luftwaffenhelfer erhielt 1944 bei „freier Unterkunft und Logis“ l RM täglich, d.h. 30 RM im Monat! Von den 192 gezähnten Marken sind aber heute noch mindestens 130 Stück unbenutzt übrig geblieben und in Sammlerhänden, das sind 67,7% ! Mir sind bekannt und liegen in Kopie vor: 9 „Kleinbogen“ = 36 Stück, 18 waagrechte Paare = 36 Stück, ein senkrechtes Paar = 2 Stück und 56 Einzelstücke. Das ist bei Notmarken sicherlich ein Novum. Sind also tatsächlich nur 62 Exemplare verwendet worden, errechnet sich ein Botenlohn von 17,36 RM!!! Einundzwanzig weitere Exemplare sind bis heute gestempelt bekannt geworden. Sie tragen aber allesamt keinen Poststempel, sondern ausschließlich sehr sauber aufgesetzte Dienststempel des Gebietskommissars Gorochow. Neben 14 „Briefstücken“ ist mir seit kurzem auch ein waagrechtes Kehrdruckpaar mit einer derartigen Abstempelung bekannt, eine besonders aparte Variante. Schon diese „Spielerei“ spricht eine deutliche Sprache bei der Überlegung, ob es sich tatsächlich um eine Notmaßnahme handelt.
War es tatsächlich eine solche? Wie war die Situation im März 1944, dem Ausgabezeitpunkt lt. Michel-Katalog? Die sowjetischen Truppen hatten bis auf kleine Randgebiete die ganze Ukraine zurückerobert, deutsche Truppen hielten nur noch einen schmalen Landstreifen ostwärts des die Grenze zum Generalgouvernement bildenden Flusses Bug. Gorochow liegt etwa 40 km ostwärts des Flusses, die Front verlief etwa weitere zehn km östlich der Stadt. Das Reichskommissariat Ukraine, zu dem Gorochow (1939 Stadtrechte) gehörte, existierte faktisch nicht mehr. Die Gegend stand nicht mehr unter Zivilverwaltung, sondern war Frontgebiet, in dem die Wehrmacht das Sagen hatte. Ob überhaupt noch und welche zivilen Dienststellen und Betriebe tätig waren, ist nicht bekannt. Als sicher kann aber angenommen werden, dass sich kein Gebietskommissar, ein einem Landrat gleichzusetzender Parteifunktionär (im Volksmund „Goldfasan“ genannt), mehr im Ort befand. Der hatte seinen „Befehlsstand“ weitab in der Etappe eingerichtet. Am Tag des Beginns einer neuen sowjetischen Großoffensive, dem 13. Juli 1944, besetzten sowjetische Truppen die Stadt.
Die dargelegten Fakten lassen erkennen, dass es sich wohl kaum um eine ernst zu nehmende Notmaßnahme gehandelt haben kann. Das wird umso deutlicher, wenn man sich die fünf Briefe ansieht, die mit einer dieser Marken beklebt sind und die zu sündhaften Preisen auf Auktionen angeboten werden.
1. Brief mit Absenderangabe: Der Kreislandwirt in Truzkopol, gerichtet an den Gebietskommissar in Gorochow.
Der Brief macht den Eindruck eines modernen Ersttagsbriefes. Die Stempelabschläge lassen in ihrer Deutlichkeit und der exakten Anbringung die Herzen aller Sammler von Luxusstücken höher schlagen. Schöner geht's nimmer!
2. Brief mit zusätzlichem Satz Gorochow 17-21 und Marke Generalgouvernement Mi.-Nr. 78, abgestempelt in Lublin am 18.7.44-12-c. Anschrift handschriftlich Gomo, Luftwaffenübungsplatz, Lagerleiter Gatzka.
3. Brief mit zusätzlichem Satz Gorochow 17-21 und Marke Generalgouvernement Mi.-Nr. 78 Poststempel Lublin 18.7.44-12 - c an Herrn Wilh. Schlohbohn, Mölln Hbg, Dillenstr
Die beiden Briefe zeigen durch den Poststempel Lublin 18. Juli 1944, dass die aufgeklebten fünf „Not“marken lediglich Vignettencharakter haben, denn am Abstempelungstag wehte über Gorochow wieder die bolschewistische Fahne. Hier wurden erkennbar philatelistische Stücke fabriziert!
4. Brief mit zusätzlichem Satz Gorochow 17-21 und Marke Generalgouvernement Mi.-Nr. 78 Stempel Lublin, Datum auf der mir zur Verfügung stehenden Kopie nicht lesbar an Herrn Fritz Benastz, Mölln b. Hamburg
Sollte der Poststempel auch das Datum 18. Juli 1944 tragen, würde das oben Gesagte auch für dieses Stück gelten. Aller Anschein spricht auch sonst dafür. Die Schrift ist die gleiche wie bei dem Brief 3, desgleichen alle exakt aufgesetzten Stempel.
5. „Notmarke“ und Ukraine 12+30 Pfg. (Mi.-Nr. 8,14), Stempel Brest Litowsk 28.3.1944 -17 - e. Einschreibezettel Brest Litowsk 067, Adressat Frau Herta Himburg, l Berlin Charlottenburg 2, Niebuhrstr. 78. Ankunftsstempel rückseitig Berlin Charlottenburg 2 28.6.44-10-11e, dazu handschriftlich der Absender „Himburg, Z.O. Hauptaußenstelle Wolhynien, Brest Litowsk(7 b)“. Frau Himburg ist als Adressantin zahlreicher Einschreibebriefe mit jeweils einem Satz der „Not“marken Mi.-Nr, 17-28 bekannt.
In dem beigefügten neuen Attest bescheinigt der nicht dem BPP angehörende freie Prüfer die Echtheit von Marken und Stempeln und erklärt, die „Not“marke sei erst in Gorochow ,,angestempelt“(?) worden. Dann sei der Brief in Brest portogerecht frankiert und auf den Weg gebracht worden. Er verschweigt dabei allerdings, dass ein in Brest tätiger Absender diese „Not“marke gar nicht hätte frankieren müssen und dass es sich daher nicht etwa um eine „Notfrankatur“ bis zum nächsten regulären Dienstpostamt handelt, sondern bestenfalls um eine völlig überflüssige Vignette, die die Post ignorieren konnte. M.E. hätte der gewissenhafte Prüfer unbedingt in sein Attest aufnehmen müssen, dass zur ordnungsgemäßen Frankatur das Gorochow-Produkt völlig überflüssig war. Mir scheint zudem die Laufzeit vom 28.3.44 (lt. Attest) - bis 28.6.44 = 3 Monate übermäßig lang, auch unter den damals herrschenden Verhältnissen. Die Reichspost arbeitete unter größten Schwierigkeiten noch unglaublich gut und zügig. Der geforderte Ausrufspreis von 11.000 Euro hielt auch beim zweiten Versuch, ihn auf einer Auktion an den Mann zu bringen, erfreulicherweise Bieter ab. Das „Schmuckstück jeder Sammlung“ taucht aber sicherlich anderswo wieder auf.
Zu den mir bekannten „Briefstücken“ ist generell zu sagen, dass auch hier die Anbringung des Briefstempels sehr sorgfältig erfolgte. Nicht immer ist er vollständig zu sehen, häufig sind es nur Fragmente, aber stets sauber. Gerade in der letzten Zeit konnte ich mehrere derartige Stücke neu registrieren, und es sollte mich nicht wundern, wenn eines Tages ein bisher nur ungestempelt bekanntes Stück mit einem wunderbaren Briefstempel verziert zu einer Auktion eingeliefert werden würde! Einige dieser „Raritäten“ tragen den vollständigen Abdruck des Briefstempels „Der Gebietskommissar Gorochow 2“, von dem unten zu lesen sein wird. Wie dort dargelegt wird, handelt es sich um Fälschungen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich solche auch unter den „Briefstücken“ befinden, unabhängig vom Befund BPP. Nun tauchten vor einiger Zeit weitere „Briefe“ auf, die in Zusammenhang mit anderen Briefen untrügliche Merkmale für Fälschungen tragen. Mehrere Feldpostbriefe der „Deutschen Dienstpost Ukraine“ mit der Gorochow-Marke, dem separaten Briefstempel „Der Gebietskommissar Gorochow 2“ und einem Feldpoststempel mit unlesbarem Datum an die „Ostbank für Handel und Gewerbe, Zweigniederlassung Warschau“ sind plumpe Fälschungen. Einmal bedurfte Feldpost keiner „Not“marke, sondern war gebührenfrei. Zum anderen existierte eine „Ostbank für Handel und Gewerbe“ 1944 nicht mehr.
Ihr Ursprung reicht laut Auskunft der Dresdner Bank bis 1856 zurück. 1929 wurde sie von der Dresdner Bank aus dem Besitz Hugenbergs übernommen. Sie firmierte nun als „Ostbank AG Posen“. Eine „Ostbank für Handel und Gewerbe“ hat es nach dieser Auskunft nicht gegeben. Auf einem der mir bekannt gewordenen Briefe ist der Stempel so abgeschlagen, dass das Wort „Warschau“ kaum noch zu lesen ist. Die Marke eines der sonst identischen Briefe trägt einen auffallend schrägen Aufdruck „Deutsche Hilfspost“, wie er mir von keinem anderen Stück bekannt wurde. Möglicherweise liegt hier eine Ganzfälschung vor. „Wasserdicht“ wird die Behauptung der Fälschung aber auch noch durch das Auftauchen mehrerer „Briefe“ mit der „Not“marke von Bobrinez (Michel Nr. l) die mit einem Zweikreisstempel mit Datumbrücke entwertet wurde. Das Datum ist der 22. April 1944. Dummerweise wusste der Hersteller dieser Rarität nicht, dass die Stadt bereits am 8. März 1944 von den Sowjets zurückerobert worden war. Der Stempel ist nach Auskunft des Verbandsprüfers Zierat der 1941 in Alexanderstadt verwendete Stempel, dessen Marken im Michel zu finden sind. Er hat demnach den Krieg überdauert und befindet sich wohl noch heute in der Hand dessen, der die Fabrikate herstellte. Und dass dieser zudem noch den Briefstempel des ca. 600 km Luftlinie entfernten Gorochow anbrachte, zeugt ebenso für seine für Sammler erfreuliche Dämlichkeit.
Es sollte mich aber nicht wundern, wenn derartige „Kostbarkeiten“ auch in Zukunft Eingang in Auktionskataloge finden! Gesehen habe ich sie jedenfalls schon dort! Diese Machwerke lassen gewisse Rückschlüsse auf mit dem gleichen Briefstempel verzierten Marken und ihre Qualität zu, auch wenn sie das Zeichen BPP tragen! Und die Tatsache, dass der Stempel von Alexanderstadt den Krieg überlebte und sein Dasein bei einem Fälscher fristet, kann zu der Mutmaßung führen, ob auch andere Briefstempel auf Gorochow-Erzeugnissen (und anderen!) noch heute in unbefugter Hand sind! Daher ist es erfreulich und bedeutet einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung, dass bereits im Michel-Katalog 2002 der bisherige Hinweis: „Der amtliche Charakter der so genannten Hilfspostausgaben ist sehr umstritten“, durch „Von den Ausgaben der Nordukraine sind bis heute keine nachweisbar echten Bedarfsbriefe bekannt“ ersetzt wurde. Ein Lob denen, die hierfür verantwortlich sind. Freilich wäre nach meiner Meinung dieser Hinweis als Zusatz zu den bisherigen noch besser gewesen. Nach den getroffenen Feststellungen dürfte noch nicht einmal die Definition „Zur Ausgabe vorbereitet, nicht zur Verwendung gekommen“ zutreffend sein. Sie sollte, wenn überhaupt, unter der Rubrik „Private Ausgaben 1939/45“ geführt werden, wohin man bereits Brac abgeschoben hat. Dass diese „Marke“ auf Briefen anzutreffen ist, die möglicherweise gelaufen sind, spielt keine Rolle. War das fällige Porto bezahlt, kümmerte sich die Reichspost offenbar nicht um zugeklebte Dinge. Die Zeiten, wo sie unerbittlich gegen privat initiierte Ausgaben vorging (s. Pleskau, Luga), waren 1944 vorbei. Man hatte wichtigeres zu tun. Und der BPP sollte, reichlich verspätet, eine weitere Prüfung ablehnen, wie man dies bei anderen Produkten auch getan hat.
Das würde allerdings leider auch hier nicht mehr viel helfen, denn wohl alle bisher bekannten Stücke tragen den Prüfstempel „BPP“, wenn auch der hauptsächliche Prüfer dem Verband nicht mehr angehört. Auf seinen Befund wird man bei Angeboten immer Bezug nehmen.
Karl Heimann, Kassel
überarbeitet M. M.