Die krummen Siebener von Bund und Berlin

Wir hatten in den letzten Jahren reichlich Gelegenheit, uns an „krumme“ Briefmarken-Nennwerte zu gewöhnen. Marken zu 41, 44, 51, 56, 112, 144, 153 oder 261 Euro- Cent sind — den postalisch erforderlichen Portostufen entsprechend — heute ein gewohntes Bild. Zu Zeiten aber, als die meisten Gebührenstaffelungen noch adrett durch fünf teilbar waren, waren auch die Markennominalen entsprechend ausgerichtet. Von dieser Systematik abweichende, gleichwohl aber für den Postverkehr bedeutsame Nominalen fielen seinerzeit weit eher ins Auge als heute.

Neben wenigen Briefmarkenausgaben mit Nennwerten von 4 und 8 Pfg. war es in den Fünfziger und Sechziger Jahren vor allem eine ganze Reihe von 7-Pfg.-Werten, sowohl der Deutschen Bundespost als auch der Landespostdirektion Berlin, die aus der sonstigen Nennwertsystematik heraus fielen, weil die Neufestsetzung einiger Portostufen im Sommer 1954 einen entsprechenden Bedarf geschaffen hatten. Der erste 7-Pfg.-Wert der Bundesrepublik war die bläulichgrüne Heuss-Marke(Mi.-Nr. 181) vom Juli 1954, der erste entsprechende Berliner Wert die blaugrüne Marke „Ausstellungshallen am Funkturm“ (Mi.-Nr. 121), die am 10. August desselben Jahres an die Postschalter der geteilten Stadt kam. Bis dahin waren Nennwerte zu 7 Pfennigen nicht erforderlich gewesen, da es keine Standardportostufe gab, die sich mit ihnen in Einzel- oder Mehrfachverwendung hätte darstellen lassen. Sicherlich wäre die Freimachung höhergewichtiger Sendungen mit postalischen Zusatzleistungen durch Massenfrankaturen eines 7-Pfg.-Wertes konstruierbar gewesen - aber wozu? Dazu hätte man ganze Bogenteile verkleben müssen.

Tarifreform schafft Bedarf

Erst mit den neuen Postgebühren vom l. Juli 1954 entstand insbesondere eine Verwendungsform bzw. Portostufe, für die die Ausgabe von Briefmarken zu 7 Pfg. unerlässlich war: Mit diesem Tag nämlich wurde die Gebühr für Standarddrucksachen um zumindest rechnerisch dramatische 75 Prozent von 4 auf 7 Pfennige angehoben. Gleichzeitig ergaben sich durch weitere Gebührenanpassungen zusätzliche prinzipiell mögliche, wenn auch selten genutzte Frankaturoptionen für die Wertzeichen zu 7 Pfennigen. So war die Päckchengebühr (bis 2 Kg.) von 60 auf 70 Pfg. erhöht worden und konnte mit zehn 7-Pfg.-Marken dargestellt werden. Die Anhebung der Einschreibegebühren von 40 auf 50 Pfg. hatte ferner zur Folge, dass Standard-Einschreibebriefe (bis 20 Gramm) im Fernverkehr mit 20 plus 50, als 70 Pfennigen, freigemacht werden mussten. Entsprechendes galt für doppelgewichtige Einschreibebriefe (20 bis 50 Gramm) im Ortsverkehr. Diese Portoperiode dauerte bis zum 28. Februar 1963. Vom l. März 1963 an betrug die Gebühr für Standarddrucksachen dann 10 Pfg. Seither hat es keine weitere deutsche Briefmarke zu 7 Pfennigen mehr gegeben. Die genannten Möglichkeiten der Portodarstellung durch gleich zehn 7-Pfg.-Marken wurden freilich selten genutzt. Denn diese Portostufen ließen sich durch die Kombination von Wertzeichen zu 10, 20, 30 oder 40 Pfg. oder, noch bequemer, als Einzelfrankaturen der ebenfalls seit 1954 bereite vorliegende 70-Pfg.-Werte (etwa Bund Mi.-Nr. 191, Berlin Mi.-Nr. 123) kleben. Entsprechend sind reine Mehrfachfrankaturen von 7-Pfg.-Werten der Bundesrepublik und Berlins zwar keine Raritäten, aber doch absolute Ausnahmen. Recht häufig sind sie zudem nicht einem Mangel an höheren und postalisch handlicheren Wertstufen geschuldet, sondern von Sammlern absichtsvoll hergestellt geworden („philatelistisch beeinflusst“, heißt es dann meist), was man ihnen nicht selten auch ansieht. Bisweilen sind die mit zehnmal 7 Pfg. freigemachten Fern-Einschreibebriefe an die Absender selbst adressiert und tragen keine rückseitigen Ankunftsstempel, sind also hochwahrscheinlich gar nicht postalisch befördert worden.

7-Pfg.-Mehrfachfrankaturen im MICHEL-Briefe-Katalog

Der MICHEL-Briefe-Katalog aus dem Schwaneberger Verlag hat für die 7-Pfg.-Marken von Bund und Berlin eine stringent durchgehaltene Katalogisierungspolitik gewählt, über die man durchaus streiten kann. Selbstverständlich legen einerseits die Beweitungen für Einzelfrankaturen der betreffenden Wertzeichen die postalisch sanktionierte Verwendung auf Standarddrucksachen bis 20 Gramm zugrunde - ganz so, wie es sein sollte. Die Bewertung von Mehrfachfrankaturen geht andererseits jedoch ohne Ausnahme von der Verwendung von jeweils drei Siebenern auf Standardbrief zum Portosatz von 20 Pfennigen aus. Da dreimal sieben aber bekanntlich 21 ergibt, bewertet der MICHEL also, worauf er selbst in allen Fällen in entsprechenden Anmerkungen hinweist, jeweils fünfprozentige Überfrankaturen. Da diese Praxis im Katalog konsistent gehandhabt ist, stellt sie durchaus einen einheitlichen Orientierungsrahmen zur Verfügung - aber eben einen, der für den Briefesammler nicht so recht befriedigend ist. Denn anders als die portogerechte Mehrfachfrankaturen von jeweils zehn 7-Pfg.-Werten sind diese l-Pfg.-Überfrankaturen bei Verwendung von drei Siebenern auf Standardbrief ausgesprochen häufig. Selbst markterfahrene „Briefemacher“ haben in den fünfziger und sechziger Jahren zu derartigen Mehrfach-Überfrankaturen Zuflucht genommen. Jeweils volle 70 Pfennige - vor einem halben Jahrhundert ziemlich viel Geld - für die Herstellung einer größeren Zahl von Mehrfachfrankaturen aufzuwenden, dürfte damals manchen Interessenten abgeschreckt haben. Da hat man lieber die geringe Überfrankatur in Kauf genommen. Die Folge ist, dass solche Belege beachtlich häufig sind, während sich portogerechte Freimachungen meist mit zehn Wertzeichen selbst bei billigeren Ausgaben immerhin so selten finden lassen, dass sie sich durchaus zur Auktionsware vor allem bei spezialisierten Briefe-Auktionen eignen.

Katalogwerte und Faustregel zur Preisrelation

Für die Bundesrepublik hat die Deutsche Bundespost insgesamt 17 (bzw. inkl. fluoreszierender Varianten 19) verschiedene Briefmarken zu je 7 Pfg. ausgegeben (die Mi.-Nr. 181x/y, 200, 212, 222, 232, 243, 270, 297, 302, 322, 323, 340, 348x/y, 365, 369, 376 und 385). Die Landespostdirektion Berlin hat ihrerseits weitere zehn Siebener (die Mi.-Nr. 121, 132, 135, 142, 160,163,182,193,200 und 218) beigesteuert. Der MICHEL-Briefe-Katalog bewertet die portogerechten Einzelfrankaturen dieser 7-Pfg.-Werte der Bundespost auf Standarddrucksachen aktuell mit Preisen, die zwischen 50 Cent (Mi.-Nr. 181 x, 302 und 348y) und 35 Euro (Mi.-Nr. 232) liegen. Die Bewertungen für Berliner 7-Pfg.-Einzelfrankaturen bewegen sich mit einem Euro (Mi.-Nr. 142) bis 40 Euro (Mi.-Nr. 132) etwa in der gleichen Größenordnung.

Bei den im Briefe-Band katalogisierten Mehrfachfrankaturen (drei 7-Pfg.-Werte auf Standardbrief, also um einen Pfennig überfrankiert) liegen die MICHEL-Bewertungen für Bund zwischen 2,50 Euro (Mi.-Nr. 302) und 100 Euro (Mi.-Nr. 232), jene für Berlin zwischen 4 Euro (Mi.-Nr. 200) und 80 Euro (Mi.-Nr. 132). Alle diese Ansätze stehen untereinander in einem Verhältnis, das den Marktgegebenheiten durchaus gerecht wird. Die Relationen stimmen also ganz leidlich. Nur: Für tatsächlich portogerechte, nach Möglichkeit postalisch echt beförderte und entsprechend gekennzeichnete Mehrfachfrankaturen der 7-Pfg.-Werte von Bund und Berlin stellt der MICHEL keinerlei Handhabe zur Verfügung. Der „Stollberger Briefe-Katalog 1997/98“ versuchte, hier Abhilfe zu schaffen. Er gab jeweils unter dem Vermerk „andere MeF“ einen zusätzlichen Preis für exakt portogrechte Mehrfachfrankaturen von in der Regel zehn 7-Pfg.-Werten an, der durchschnittlich etwa beim Doppelten der Ansätze für die leicht überfrankierten Mehrfachfrankaturen von drei Siebenern lag. Auch diese Bewertungen, im gleichen Verhältnis auf die heutige Euro-Währung übertragen, scheinen den tatsächlichen Marktverhältnissen indessen noch nicht gerecht zu werden. Handels- und Auktionspreise, die der Verfasser während der letzten Jahre erhoben hat, lassen es angeraten erscheinen, „echte“ Mehrfachfrankaturen der krummen Siebener pauschal mit wenigstens dem Dreifachen und vereinzelt bis zum Fünffachen der Kurse für die Überfrankaturen mit drei 7-Pfg.-Marken zu veranschlagen.

 

Gerd H. Hövelmann
überarbeitet M. M.


(C) 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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